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  1. #21
    Day-Date Avatar von Hudlhe
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    Der Mieter kann bei der Besichtigung auch der netteste Mensch sein. Wenn es dann um die Wurst geht lernst du ihn vielleicht von einer anderen Seite kennen. Man kann in die Leute nicht reinschauen. Wenn du ihn dann endlich rausgeklagt hast, hinterlässt er dir aus lauter Wut evetl. noch ein schönes Abschiedspräsent in der Wohnung, da sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt

  2. #22
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Das habe ich alles auch schon als Kopfkino durch...

    Thomas

  3. #23
    Sea-Dweller
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    Zu beachten es könnte noch schlimmer kommen:

    Sonderregeln gelten, wenn der Eigentümer eines Wohnhauses das Objekt in mehrere Eigentumswohnungen aufteilt, die er an unterschiedliche Interessenten verkauft. In diesem Fall kann es sein, dass jede Mietpartei einen anderen, neuen Vertragspartner erhält. Allerdings genießen die Bewohner der betreffenden Wohnung dann einen besonders umfassenden Schutz: Die neuen Vermieter dürfen, auch wenn sie ein berechtigtes Interesse daran haben, die Wohnung selbst zu nutzen, frühestens nach drei Jahren kündigen. In Ballungsgebieten liegt die Frist teils sogar bei bis zu zehn Jahren. Wichtig: „Diese Sperrfrist beginnt erst bei Eintrag des neuen Eigentümers im Grundbuch und nicht mit dem Abschluss des Kaufvertrages“, weiß Richter.

    Neben dem verlängerten Kündigungsschutz erhält der Mieter zudem ein einmaliges Vorkaufsrecht an der neu entstandenen Eigentumswohnung. Das bedeutet: Sobald ein notarieller Kaufvertrag mit einem Interessenten zustande kommt, muss der Verkäufer dem Mieter den Vertragsinhalt (Kaufpreis etc.) mitteilen. Letzterer kann dann innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung in diesen Kaufvertrag einsteigen. Das Vorkaufsrecht ist nur ausgeschlossen, wenn der Vermieter die Wohnung an einen Familienangehörigen verkauft.
    Gruss Markus

  4. #24
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Markus, schreib doch bitte eine Quelle dazu. Danke
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

  5. #25

  6. #26
    GMT-Master
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    Zitat Zitat von topvote77 Beitrag anzeigen
    ...

    Sein Problem ( mein Problem) ist wohl, dass er für die Lage und Ausstattung eine viel zu geringe Miete zahlt.....und wird er hier in der Lage nicht finden.
    Wobei das, zumindest laut meinem Kenntnisstand (bin aber kein Jurist, Du solltest Dir in jedem Fall einen Anwalt für Mietrecht bzw. einen guten Forumsanwalt nehmen, wenn es akut wird) nicht wirklich dein Problem im Bezug auf Kündigung aufgrund Eigenbedarf ist...Wenn DEINE Gründe korrekt sind, dann ist die Chance auf dem Klageweg die Kündigung durch zu bekommen recht hoch.

    Du findest darüber etliches im Netz: z.B. hier http://www.zdf.de/wiso/eigenbedarfsk...-32148162.html



    Zitat Zitat von topvote77 Beitrag anzeigen
    Wie ist das eigentlich mit einer Mieterhöhung nach Kauf?

    Thomas
    Du übernimmst die bestehenden Mietverträge und kannst ggfs. Mieterhöhungen durchsetzen, sofern es die Rahmenbedingungen zulassen, z.B. wann war die letzte Mieterhöhung...

    Aber auch hierzu findest Du etliches im Netz:z.B. hier http://www.finanztip.de/mieterhoehung/

    Ob das klug ist, wenn man auf Eigenbedarf klagt, vermag ich allerdings nicht beurteilen.

    Ich würde mich grundsätzlich nicht von einem Kauf einer vermieteten Wohung abschrecken lassen, aber sehr wohl im Vorfeld mit Hilfe eines guten Juristen die Erfolgsaussichten abklopfen und dann erst entscheiden.

    Gruß
    Dirk

  7. #27
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Habe jetzt mal eine alternative ETW ins Visier genommen, sind dann noch 70.000 € mehr, aber dafür Neu und ohne Mieter.

    Werde aber trotzdem die erste ETW besichtigen.

    Vielen Dank allen Beantwortern! Tolles Forum!

    Thomas

  8. #28
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    Mein Wohnraum wurde auch mal verkauft an Jemanden der dort einziehen wollte. Mein Vermieter hat mir Geld gegeben, damit ich beim Verkauf raus bin. Also, red mal mit dem bisherigen Eigentümer, ob er den Mieter nicht rauskaufen kann.

  9. #29
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Lass Dir nicht die Wohnung vermiesen, kauf sie. Ich habe im Familien- und Bekanntenkreis in den letzten 15 Jahren 4 Fälle erlebt, wo Immobilien mit Mieter gekauft wurden und Eigenbedarf geltend gemacht wurde. Alle Käufe liefen glatt durch und die Mieter waren nach spätestens einem halben Jahr ausgezogen.

    Klar möchte ein Mieter, wenn er seine Traumwohnung bewohnt, ungern ausziehen. Die meisten Mieter sind aber auch vernünftig und einsichtig, ähnlich Vermieter. Lasse Dich ggf. von einem Anwalt beraten, der wird Dir das gleiche erzählen.

  10. #30
    Daytona
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    Immer dieses Bürokratische Deutschland und dessen Mietnomaden...

    Hatten selbst in unserem Haus das EG vermietet und Eigenbedarf angemeldet. Der Anwalt hats dann richten müssen!
    Nur Ärger und streit.
    Ganz ehrlich, Eigenbedarf ist m.E. weitaus mehr Wert als irgendwelche Mietrechte.

    Gut, dass ich letztes Jahr selbst gekauft hab und dort kein Mieter drin gewohnt hat.
    Gruß,
    Dominik

  11. #31
    Mil-Sub Avatar von jagdriver
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    Du hast die Wohnung noch gar nicht besichtigt?

    Gruß
    Robby
    "Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"

  12. #32
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Nein, es ist ja nicht so einfach. Aber ich kenne das Haus und die Lage ( von mir ca. 1,5 km ) und die vorhandenen Bilder waren sehr detailliert.

    Thomas

  13. #33
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    Als wir ein vermietetes Haus verkauften wollten, haben wir der Familie Geld bezahlt damit sie ausziehen! Hat, nachdem wir uns über die anderen Lösungen unterhalten haben (Eigenbedarf anmelden und/oder Klage bez. ausstehender Mietzahlungen), wunderbar funktioniert.
    Danach war das Haus dann sehr schnell verkauft.

    Ich würde mit dem Mieter reden und mir mein Bild machen.
    Geändert von Homer82 (19.05.2014 um 20:43 Uhr)
    Liebe Grüße, Pascal

  14. #34
    Double-Red Avatar von sausapia
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    Frage den Mieter, ggf. Über einen Makler, ob Du ihm den Auszug mit einem Betrag x den Auszug schmackhaft machen kannst. Natürlich weist Du ihn darauf hin, dass er bei Eigenbedarf keine Chance hat und Du eine Win Win-Situation schaffen willst. Das hat bei mir in einem Fall geklappt. In einem anderen Fall hat mich das, trotz eindeutigen Und unstrittigen Eigenbedargsgrund, drei Jahre, 2 Instanzen und vie Nerven gekostet. Wenn jemand auf Krawall gebürstet ist, kann er den Auszug zumindest hinauszögern.

    Rheinische Grüße, Frank

  15. #35
    Daytona Avatar von fiumagyar
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    Ähhhhhhh Frank, soll doch der Eigentümer machen. Der wird schon wissen warum er da nicht rangeht.
    Gruß Ulrich

  16. #36
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Das geht mir auch durch den Kopf. Aber ich denke ich werde hier passen.

    Thomaa

  17. #37
    Double-Red Avatar von sausapia
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    Yep Ulrich, im positiven Fall hatte das der Eigentümer auch für mich gemacht und es war auch eine notarielle Bedingung.
    Thomas: ich würde Dir auch abraten, irgendwie habe ich da kein gutes Gefühl....

    Rheinische Grüße, Frank

  18. #38
    Sea-Dweller
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    Also ein freminduzierter Umzug kann je nach Lebenssituation des Mieters schon sehr streßig sein. Selbst wenn man das Recht auf seiner Seite hat, muss man es doch nicht darauf ankommen lassen, wenn man auch andere Möglichkeiten hat. Diese Frage sollte man sich gerade dann stellen, wenn man ein vermietetes Objekt zwecks Eigennutzung erst erwerben will.
    Gruss Markus

  19. #39
    Daytona Avatar von heradot
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    Zitat Zitat von NOmBre Beitrag anzeigen
    Immer dieses Bürokratische Deutschland und dessen Mietnomaden...
    Sorry, aber ein Nonsens Kommentar. Ich bin letztes Jahr umgezogen; der Umzug+Makler hat mich 12k gekostet, zzgl. eine neue Küche für die ich bei Auszug nur noch Peanuts bekomme, eine Woche Urlaub und unzählige Wohnungsbesichtigungen um etwas adäquates zu finden. Wenn sich der Vermieter dort nicht entsprechend beteiligt, pfeif ich auf Eigenbedarf. Wir haben einen unbefristeten Mietvertrag, ich komme meinen Verpflichtungen in absolut jedem Punkt nach und das hat nichts mit Mietnomadentum zu tun.

    Just my 2 cents.
    Da, wo Du sitzt, kann ich mir auch gut eine Zimmerpflanze vorstellen.

  20. #40
    RAMichel
    Gast
    Aus meiner Erfahrung heraus ist das Wedeln mit einem Geldbündel zur Erlangung der Auszugszusage die einzige Möglichkeit, die Sache schnell zu Ende zu bringen. Wenn der Mieter darauf nicht eingeht und - wie zu erwarten sein dürfte - rechtsschutzversichert bzw. in einem Mieterverein ist, kannst du eine alternative Wohnung für Dich gleich mal für zwei Jahre anmieten. So lange wird der Rechtsweg voraussichtlich dauern.
    Ideen wie drohungs- und gewaltgestützte Auszugsmotivation etc. kannst du völlig vergessen. Das wird dann noch schlimmer...

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