Ergebnis 1 bis 9 von 9
  1. #1
    ehemaliges mitglied
    Gast

    Frage Anspruch auf Zwischenzeugnis vom Arbeitgeber?

    Hallo,

    mein Sohn möchte ein Zwischenzeugnis von seinem Arbeitgeber, weil er sich anderweitig bewerben möchte. Gibt es einen Anspruch auf ein solches, oder nur beim Wechsel des Vorgesetzten und auf ein Zeugnis beim Verlassen eines Betriebes? So ist es mir bekannt. Fachleute aus dem Personalwesen bitte vor.

  2. #2
    Day-Date Avatar von dafredy
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    Bestehen gesetzliche Grundlagen zum Zwischenzeugnis?
    Nein, im Gegensatz zum endgültigen Zeugnis, für das es bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen gesetzlichen Anspruch gibt (§ 109 Abs. 1 Gewerbeordnung bzw. § 630 Bürgerliches Gesetzbuch für freie Mitarbeiter, Handelsvertreter und Geschäftsführer sowie § 113 Gewerbeordnung für gewerbliche Arbeitnehmer), besteht ein solcher Anspruch für das Zwischenzeugnis nicht.

    Die Erteilung eines Zwischenzeugnisses wird aber als Nebenpflicht des Arbeitgebers angesehen, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergibt. Mitunter bestehen auch tarifliche Bestimmungen, in denen festgelegt wird, unter welchen Voraussetzungen ein Zwischenzeugnis verlangt werden kann. Das gilt vor allem für Tarifverträge im öffentlichen Dienst (vgl. z.B. § 35 Abs. 2 TVöD, welcher einen Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses festlegt, sofern ein triftiger Grund vorliegt).

    Nach oben
    Kann die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses jederzeit verlangt werden?
    Das Zwischenzeugnis kann – im Gegensatz zu dem (endgültigen) Zeugnis beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis – grundsätzlich jederzeit während des Bestehens des Beschäftigungsverhältnisses verlangt werden; nur dann nicht, wenn das Arbeitsverhältnis erst sehr kurze Zeit besteht, wie etwa während einer Probezeit.

    Sofern keine tariflichen Bestimmungen bestehen, die festlegen, unter welchen Voraussetzungen ein Zwischenzeugnis verlangt werden kann, gilt der allgemeine arbeitsrechtliche Grundsatz: Ein Zwischenzeugnis kann bei einem berechtigten Interesse der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers verlangt werden.

    Ein solches berechtigtes Interesse besteht auf jeden Fall, wenn sich die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer um eine neue Arbeitsstelle bemüht. Dabei muss ein allgemeiner Hinweis gegenüber dem aktuellen Arbeitgeber, es bestehe die Gelegenheit, sich arbeits- bzw. entgeltmäßig zu verbessern, ausreichen. Keinesfalls müssen dem Arbeitgeber konkrete Angaben zum geplanten Wechsel gemacht werden – schon gar nicht darüber, welcher neue Arbeitgeber es sein soll.

    QUELLE: https://www.verdi-bub.de/service/pra...ischenzeugnis/
    Servus!

    Fred

    Ich freue mich, wenn es regnet, weil wenn ich mich nicht freue, regnet es auch (Karl Valentin)

  3. #3
    ehemaliges Mitglied
    Gast
    Dem ist nichts hinzuzufügen...

  4. #4
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Zitat Zitat von Fluescheeeel Beitrag anzeigen
    Dem ist nichts hinzuzufügen...
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

  5. #5
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Das mit dem "berechtigten Interesse" ist übrigens nicht mehr so streng. Nach aktueller Rechtsprechung wird dieses berechtigte Interesse vorausgesetzt. Da muss kein Interesse nachgewiesen werden oder so. Also: Der Arbeitnehmer kann das Zwischenzeugnis jederzeit verlangen.
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

  6. #6
    Super-Moderator Avatar von Muigaulwurf
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    Zitat Zitat von Fluescheeeel Beitrag anzeigen
    Dem ist nichts hinzuzufügen...
    Gruß, Joe

    it's not hoarding if your shit is cool

    Kow How Joe

  7. #7
    Die Frage ist, ob man's braucht, um sich mal umzuschauen. Fragte mich jemand nach einem Zwischenzeugnis, wäre meine Antwort "ah, mal woanders umschauen?" Vielleicht wird die Bitte nach einem Zwischenzeugnis auch als galante Umschreibung einer Aufforderung zu mehr Geld interpretiert.
    77 Grüße!
    Gerhard

  8. #8
    Sea-Dweller Avatar von bigsmall
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    Ich denke auch, daß man mit der Frage danach eine klare Aussage macht. Das dürfte der Grund gewesen sein, warum einige Kollegen eine Veränderung in meinem damaligen Unternehmen als Anlass vorschoben ...
    X * * *
    Servus, P.

  9. #9
    ehemaliges mitglied
    Gast
    dafredy / Fred
    Vielen Dank für Deine umfassende Auskunft.

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