Folgender Fall:
ich habe vor kurzem mein Auto reparieren lassen. Davor habe ich einen schriftlichen Kostenvoranschlag unterschrieben aber es dummerweise versäumt, mir hiervon eine Kopie aushändigen zu lassen. Daraufhin wurde mein Auto repariert und mir zwei Wochen die Rechung geschickt.
Nun kommt die Rechnung und siehe da: 19 Prozent teurer als veranschlagt, da die MwSt noch nicht im KVA enthalten war. Das ist Verbrauchern ggü. unzulässig.
Jetzt habe ich das Autohaus freundlich darum gebeten, mir noch einmal eine Kopie des KVA zukommen zu lassen, um auch nochmal die einzelnen Posten zu vergleichen und auf Nummer sicher zu gehen, dass ich mich nicht irre. Bis jetzt ist man meiner Bitte noch nicht nachgekommen.
Was würdet ihr machen? Hab ich ein Recht auf Aushändigung des KVA?
Vielen Dank für die Antworten![]()
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Baum-Darstellung
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27.04.2014, 15:49 #1
Autoreparatur: Kann ich die Herausgabe des Kostenvoranschlags verlangen?
Grüße
Jonathan
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