Zitat Zitat von The Banker Beitrag anzeigen
Mensch Udo. Tut mir leid ...

Zur Überweisung:
Ist das Geld auf dem Konto eingegangen kann es nicht mehr zurückgeholt werden. Punkt.
Sollte sich der Zahlungspflichtige z.B. beim Betrag vertan haben, hat er einen zivilrechtlichen Herausgabeanspruch auf die Differenz. Muss er aber im Zweifel über einen Anwalt tun, das wird nicht automatisch durch die Bank veranlasst.
In diesem Fall wurde wohl ein Konto gehackt, das geht in den Bereich Strafrecht, da sollten sich die Juristen äußern.
Udo, trink heut Abend 1-7 Gläser Küstennebel, die kannst Du aktuell sicher gebrauchen. Ansonsten wollte ich das gleiche wie Banker schreiben. Ein bereits gebuchter Betrag kann nicht zurückgeholt werden.