Zitat Zitat von markus247 Beitrag anzeigen
Manfred, zu deinem Post und insbesondere zum Post von Juwelier ist einiges richtig zu stellen.

Ihr behandelt die Frage, ob die Rücküberweisung oder -buchung von einer der beteiligten Banken erfolgen kann. Das ist für Udo aber nicht der springende Punkt.
Er hat etwas erlangt, und das ohne rechtlichen Grund. Das führt zu der weiter oben dargestellten ungerechtfertigten Bereicherung. Setzt sich also die überweisende Bank in einem Rechtsstreit durch, kann sie noch immer nicht selbständig eine Rückbuchung veranlassen.
Udo ist aber dann aufgrund eines Urteils verpflichtet, von sich aus den Betrag zu zahlen. Im Ergebnis ist das Geld dann also weg.

Zu prüfen ist natürlich, ob hier der Kunde, dessen Konto missbraucht wurde oder die ausführende Bank einen Fehler gemacht hat. Es kommt also darauf an, wie auf deren Seite "der Betrug" ablief.

Ich drücke Udo die Daumen, vermag aber ohne weitere Informationen hier nicht einzuschätzen, wie die Sache ausgeht.

Markus, mein Eintrag war auch mehr für die Zukunft gedacht!!

LG Manfred