Zitat Zitat von The Banker Beitrag anzeigen
Mensch Udo. Tut mir leid ...

Zur Überweisung:
Ist das Geld auf dem Konto eingegangen kann es nicht mehr zurückgeholt werden. Punkt.
Sollte sich der Zahlungspflichtige z.B. beim Betrag vertan haben, hat er einen zivilrechtlichen Herausgabeanspruch auf die Differenz. Muss er aber im Zweifel über einen Anwalt tun, das wird nicht automatisch durch die Bank veranlasst.
In diesem Fall wurde wohl ein Konto gehackt, das geht in den Bereich Strafrecht, da sollten sich die Juristen äußern.
sehe die Haftung bei der überweisenden Bank.Betrag wurde nicht online ausgeführt sonder mit einem handschriftlich ausgefüllten Überweisungsträger auf dem die Unterschrift wohl nicht im entferntesten Ähnlichkeit mit dem Kontoinhaber hat.
MW nach und auch Aussage meiner Bank,deren Problem dann.