Hallo,
wir wollten für die Firma einen Audi Jahreswagen kaufen. Wir sitzen als Firma in Luxembourg, Verkäufer Deutschland.
Nun hatten wir beide vereinbart, das wir netto zahlen und die entsprechenden Unterlagen dem Autohaus geliefert. Auch den Nettobetrag haben wir überwiesen. Nun stellt sich der Verkäufer quer und sagt er braucht doch den Bruttobetrag und würde uns aber danach sofort die MWSt rückerstatten.
Das werden wir allerdings nicht so akzeptieren.
Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten? Wir haben weder Fahrzeug, noch Papiere. Dies hat noch das Autohaus.
Vielleicht weiss hier ja jemand Bescheid.
Danke.
Ergebnis 1 bis 20 von 21
Hybrid-Darstellung
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10.04.2014, 15:47 #1
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Rechtliche Frage Autokauf und Rücktritt vom Vertrag
Der Philip
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10.04.2014, 15:54 #2
Habe ich das richtig verstanden, dass Du ohne Sicherheiten den Betrag bezahlt hast?
Was ist im Kaufvertrag als Kaufpreis definiert?Gruss Wolfgang
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10.04.2014, 15:59 #3
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Themenstarter
Ja haben wir! Ist halt das Audi Gebrauchtwagenzentrum in München. Im Vetrag steht tatsächlich 40400 (also Brutto). Allerdings hatte ich das mit denen alles abgesprochen. Und innerhalb der EU ist eine Nettozahlung auch kein Thema. So machen wir das seit Jahren mit unseren Autos.
Im Prinzip würde ich nur gerne wissen, ob man von einem Kaufvertrag zurücktreten kann.Geändert von thegravityphil (10.04.2014 um 16:01 Uhr)
Der Philip
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10.04.2014, 16:04 #4
Hallo Philip
Also wenn es das Audi Gebrauchtwagenzentrum ist, ist eine Vorauszahlung i.d.R. kein Problem.
Wegen Brutto oder Netto würde ich als Laie sagen, dass das gilt was im Vertrag steht. In Deinem Fall also Brutto. Das Du mündlich etwas andres vereinbart hast lässt sich wahrscheinlich nicht beweisen, eine Vertragsauflösung ist meiner Meinung nach deshalb nicht möglich.
Ich würde an Deiner Stelle mal mit dem Leiter des Autohauses telefonieren und ihm Deine Situation schildern. Vielleicht kommst Du ja so zu einer Lösung.Gruss Wolfgang
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10.04.2014, 16:14 #5
EDIT:
Wobei ich das nie USt nennen und ausweisen würde sondern Kaution oder ähnliches. Ansonsten passiert es schnell, dass Audi dann auch noch die deutsche USt schuldet, wenn die nicht ganz genau aufpassen wie die eine Gutschrift dazu erstellen oder die Rechnung korrigieren.Lieben Gruß René
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10.04.2014, 16:12 #6
ist neu. Die brauchen den Gelangensnachweis.
bedeutet, du bekommst von denen die USt zurück, wenn der PKW tatsächlich in LUX angekommen ist.Lieben Gruß René
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10.04.2014, 16:16 #7
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10.04.2014, 16:19 #8
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Themenstarter
Mmmhh. Gelangensbestätigung habe ich denen schon geschickt. Ich versteh das nicht, mag ja sein, das das neu ist, aber seit wann? Und was soll das dann von wegen EU Binnenmarkt? Meiner Meinung nach ist das wettbewerbshindernd, wenn man als Firma einen Betrag x als Kaution zahlen muss. Das Dt. Finanzamt hat doch unsere Steuernummer etc. Was soll da passieren?
Aber wie gesagt, mich hatte nur interessiert, ob man nicht zurücktreten kann vom Kauf, auch ohne Grund.Geändert von thegravityphil (10.04.2014 um 16:22 Uhr)
Der Philip
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10.04.2014, 16:26 #9ehemaliges MitgliedGast
Du hast zumindest aus diesem Grund kein Recht vom KV zurückzutreten.
Solltest Du es jedoch wollen würde ich schriftlich darum bitten den Kaufvertrag im gegenseitigem Einvernehmen zu stornieren.
Kann mir nicht vorstellen, dass ein Audi Händler sich dort quer stellt. Es ist ja auch kein neukonfiguriertes Fahrzeug, anders schaut es natürlich aus, wenn der Wagen schon auf euch zugelassen wurde.
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10.04.2014, 16:49 #10
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Ganz einfach, wenn das Auto nicht tatsächlich in Luxembourg ankommt bleibt der Audi Händler auf der MWST sitzen.
Bei Ihm wird das Finanzamt sein Geld holen. Deshalb will er auf der sicheren Seite sein. Bei Vorlage der Papiere aus
Luxembourg erhältst Du das Geld zurück. Also lediglich eine Risikoverschiebung.
Klaus
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10.04.2014, 20:42 #11ehemaliges mitgliedGast
Die Gelangensbestätigung ist eine Umsetzung einer EU-Richtlinie.
Du kannst auch nicht behaupten, dass du die Gelangensbestätigung schon geschickt hast, das geht erst, wenn du die Ware erhältst. Dafür zuständig ist normalerweise das Speditionsunternehmen. Wenn du die Ware in Deutschland selber abholst, weiß ich nicht genau wie das nachgewiesen werden kann, aber Grenzübertritt dokumentieren oder Zulassung in Lux scheint mir das Wahrscheinlichste.
Aber mal eine andere Frage, warum willst du zurücktreten? Für mich wäre so ein Steuerthema, das sich leicht lösen lässt, kein Grund dafür.
Hinter dem Gebrauchtwagenzentrum München steht die MAHAG, also VW selber. Die sind eigentlich schon super. Kenne persönlich ganz oben jemanden.Geändert von ehemaliges mitglied (10.04.2014 um 20:44 Uhr)
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10.04.2014, 16:29 #12
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Themenstarter
Ok. So werde ich es versuchen.
Merci.Der Philip
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10.04.2014, 16:33 #13
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Themenstarter
Dass die Herrschaften dort weder telefonisch, noch per mail erreichbar sind, zu vereinbarten Zeiten nicht zurückrufen, während ich hier auf heissen Kohlen sitze, weil ich morgen um 6 da runter gurken wollte, macht die Sache nicht angenehmer.
sorry für Frust-talk.Der Philip
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10.04.2014, 17:05 #14
Einen Rücktrittsgrund sehe ich hier nicht, vor allem ist es nicht Risiko des Verkäufers, dass sich beim Käufer Steuervorteile realisieren lassen.
Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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10.04.2014, 17:16 #15
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10.04.2014, 19:14 #16
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11.04.2014, 13:28 #17
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Ganz einfach, gemäß EU Zollrecht darf eine Rechnung an Vorsteuerabzugsberechtigte innerhalb der EU netto gestellt werden.
Aaaber, wenn sich später herausstellt, das die Ware nicht im Bestimmungsland angekommen und offiziell eingeführt
wurde wird sich das Finanzamt beim Rechnungssteller schadlos halten. Und das ist tatsächlich so.
Also unter Umständen teuer.
Gruß
Klaus
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10.04.2014, 17:15 #18
Ich versteh auch den Wind hier nicht.
War hier in Belgien schon immer so. Nachweis und Steuererstattung, ist doch nichts bei.Lieben Gruß René
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10.04.2014, 22:04 #19
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Was für komischer Thread
VG
Udo
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10.04.2014, 22:05 #20
Ganz normale Vorgehensweise und absolut kein Rücktrittsgrund.
Hast Du ein besseres Angebot gefunden und möchtest aus diesem Grunde zurücktreten?
Bei uns in Österreich ist es bei Lieferungen ins Ausland auch normal brutto zu kassieren. WIR müssen ja dem Finanzamt nachweissen, das das Fahrzeug vom Kunden exportiert und im Ausland zugelassen wurde. Nach erfolgter Zulassung und deren Bestätigung gibts die Steuer retour.MfG
David
6,27ft=1,91m
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