Die Gelangensbestätigung ist eine Umsetzung einer EU-Richtlinie.
Du kannst auch nicht behaupten, dass du die Gelangensbestätigung schon geschickt hast, das geht erst, wenn du die Ware erhältst. Dafür zuständig ist normalerweise das Speditionsunternehmen. Wenn du die Ware in Deutschland selber abholst, weiß ich nicht genau wie das nachgewiesen werden kann, aber Grenzübertritt dokumentieren oder Zulassung in Lux scheint mir das Wahrscheinlichste.
Aber mal eine andere Frage, warum willst du zurücktreten? Für mich wäre so ein Steuerthema, das sich leicht lösen lässt, kein Grund dafür.
Hinter dem Gebrauchtwagenzentrum München steht die MAHAG, also VW selber. Die sind eigentlich schon super. Kenne persönlich ganz oben jemanden.
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Hybrid-Darstellung
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10.04.2014, 20:42 #1ehemaliges mitgliedGast
Geändert von ehemaliges mitglied (10.04.2014 um 20:44 Uhr)
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