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  1. #1
    Daytona Avatar von markus247
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    Zitat Zitat von willi3 Beitrag anzeigen
    Dann empfehle ich Dir mal beim Finanzamt nach zu Fragen, bevor es für Dich teuer wird.

    Klaus

    Klaus, den Hinweis verstehe ich nicht. Kannst du das mal erläutern?
    Gruß, Markus

    „Eine Platin Rolex! Ich hab schon immer eine Platin Rolex gewollt. Ich hab mir beinah mal eine gekauft, aber ich Idiot hab stattdessen meine Familie krankenversichert.“ (Two and a Half Men)


  2. #2
    Explorer
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    Ganz einfach, gemäß EU Zollrecht darf eine Rechnung an Vorsteuerabzugsberechtigte innerhalb der EU netto gestellt werden.
    Aaaber, wenn sich später herausstellt, das die Ware nicht im Bestimmungsland angekommen und offiziell eingeführt
    wurde wird sich das Finanzamt beim Rechnungssteller schadlos halten. Und das ist tatsächlich so.
    Also unter Umständen teuer.

    Gruß
    Klaus

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