Zitat Zitat von thegravityphil Beitrag anzeigen
Mmmhh. Gelangensbestätigung habe ich denen schon geschickt. Ich versteh das nicht, mag ja sein, das das neu ist, aber seit wann? Und was soll das dann von wegen EU Binnenmarkt? Meiner Meinung nach ist das wettbewerbshindernd, wenn man als Firma einen Betrag x als Kaution zahlen muss. Das Dt. Finanzamt hat doch unsere Steuernummer etc. Was soll da passieren?

Aber wie gesagt, mich hatte nur interessiert, ob man nicht zurücktreten kann vom Kauf, auch ohne Grund.
Ganz einfach, wenn das Auto nicht tatsächlich in Luxembourg ankommt bleibt der Audi Händler auf der MWST sitzen.
Bei Ihm wird das Finanzamt sein Geld holen. Deshalb will er auf der sicheren Seite sein. Bei Vorlage der Papiere aus
Luxembourg erhältst Du das Geld zurück. Also lediglich eine Risikoverschiebung.

Klaus