Du hast zumindest aus diesem Grund kein Recht vom KV zurückzutreten.
Solltest Du es jedoch wollen würde ich schriftlich darum bitten den Kaufvertrag im gegenseitigem Einvernehmen zu stornieren.
Kann mir nicht vorstellen, dass ein Audi Händler sich dort quer stellt. Es ist ja auch kein neukonfiguriertes Fahrzeug, anders schaut es natürlich aus, wenn der Wagen schon auf euch zugelassen wurde.

Zitat Zitat von thegravityphil Beitrag anzeigen
Mmmhh. Gelangensbestätigung habe ich denen schon geschickt. Ich versteh das nicht, mag ja sein, das das neu ist, aber seit wann? Und was soll das dann von wegen EU Binnenmarkt? Meiner Meinung nach ist das wettbewerbshindernd, wenn man als Firma einen Betrag x als Kaution zahlen muss. Das Dt. Finanzamt hat doch unsere Steuernummer etc. Was soll da passieren?

Aber wie gesagt, mich hatte nur interessiert, ob man nicht zurücktreten kann vom Kauf, auch ohne Grund.