Hallo Philip
Also wenn es das Audi Gebrauchtwagenzentrum ist, ist eine Vorauszahlung i.d.R. kein Problem.
Wegen Brutto oder Netto würde ich als Laie sagen, dass das gilt was im Vertrag steht. In Deinem Fall also Brutto. Das Du mündlich etwas andres vereinbart hast lässt sich wahrscheinlich nicht beweisen, eine Vertragsauflösung ist meiner Meinung nach deshalb nicht möglich.
Ich würde an Deiner Stelle mal mit dem Leiter des Autohauses telefonieren und ihm Deine Situation schildern. Vielleicht kommst Du ja so zu einer Lösung.
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Baum-Darstellung
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10.04.2014, 16:04 #4Gruss Wolfgang
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