Wenn Du meinst, dass er es auf ein Verfahren ankommen lassen wird, dann wird Dir nichts anderes übrig bleiben
Wenn der Schuldner mitspielt, ist es immer die für beide Seiten günstigste Option, ein Schuldanerkenntnis notariell beurkunden zu lassen. Das ist dann vollstreckbar, und die Kosten belaufen sich auf einen Bruchteil des Gerichtsverfahrens. Geht aber - wie gesagt - nur, wenn der Schuldner das freiwillig abgibt.
Edit: so ist das zumindest in Deutschland. Ein Österreicher kann natürlich auch zu einem Deutschen Notar.
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Baum-Darstellung
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10.03.2014, 10:39 #2Aber Pils seid Ihr beide, nich?
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