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Ist die Angelegenheit strafrechtlich irgendwie würdigungsfähig ?
Falls ja liesse sich auf diesem Wege zusätzlich und kostengünstiger Druck aufbauen.
Eine Gute Frage. Den Ursprung der Forderung wird man strafrechtlich nicht mehr würdigen können. Das ist verjährt. Die Teilzahlung wurde zugesagt, aber nicht eine Rate geleistet. Meiner Meinung nach bestand auch kein Wille zur Zahlung. Verjährt wäre dies, 3 Jahre, wohl auch noch nicht. Ob es etwas bringt? Ich lass mich gerne belehren.