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  1. #1
    Daytona Avatar von Salamander
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    Durchsetzung einer Forderung (Österreich)

    Liebe Kollegen aus Österreich,

    ich habe eine höhere Forderung (ca. 40k) gegen eine Privatperson, welche mit 01.04.2013 verjährt.

    Die Forderung stammt aus dem Jahre 2008 und wurde bereits 2011 mit einem Verjährungsverzicht bis zu oben stehendem Datum verlängert. Gleichzeitig mit dem Verjährungsverzicht wurde eine Teilzahlungsvereinbarung geschlossen. Diese wurde jedoch nicht erfüllt.

    Jetzt würde ich die Forderung gerne gerichtlich durchsetzen, schrecke aber etwas vor den Kosten zurück.

    Da ich den Schuldner kenne, wird eine Bedienung der Forderung wohl aktuell nicht möglich sein. Ferner gehe ich davon aus, dass er es auf ein Verfahren ankommen lassen wird, welches ich, aufgrund klarer Rechtslage, gewinnen würde, auf den Kosten aber wiederum sitzen bleiben würde.

    Welche Möglichkeiten habe ich? Wo gehe ich das geringste finanzielle Risiko ein?

    Besten Dank für eure Hilfe.

    Christoph
    Christoph

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  2. #2
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Wenn Du meinst, dass er es auf ein Verfahren ankommen lassen wird, dann wird Dir nichts anderes übrig bleiben

    Wenn der Schuldner mitspielt, ist es immer die für beide Seiten günstigste Option, ein Schuldanerkenntnis notariell beurkunden zu lassen. Das ist dann vollstreckbar, und die Kosten belaufen sich auf einen Bruchteil des Gerichtsverfahrens. Geht aber - wie gesagt - nur, wenn der Schuldner das freiwillig abgibt.

    Edit: so ist das zumindest in Deutschland. Ein Österreicher kann natürlich auch zu einem Deutschen Notar.
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  3. #3
    Steve McQueen Avatar von WUM
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    ....greif ma nen nackten Mann in die Taschen.....wo nix mehr zu holen gibt.....schlechtem Geld gutes hinterher werfen....




    Gruss



    Wum
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  4. #4
    Daytona Avatar von Salamander
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    Ich geb dir da schon Recht. Problem ist nur, dass der Junge auf dem Papier nixs hat, in der Realität aber R8 fährt und auf dicke Hose macht. Wenn einer ehrlich nixs hat, dann hack ich das auch schneller ab. Bei solchen Jungs hab ich aber weniger Verständnis.
    Christoph

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  5. #5
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Solche Typen kenne ich auch genügend aus beruflicher Erfahrung. Juristisch kommt man da schlecht ran, weil das Auto geleast ist, die Wohnung der Frau gehört und auf dem Papier eben nichts da ist, was man pfänden könnte.

    Ein Titel (Urteil oder notarielles Schuldanerkenntnis) ist aber 30 Jahre vollstreckbar, falls Du die Hoffnung hast, dass er noch im Lotto gewinnt.
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  6. #6
    Daytona Avatar von Salamander
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    Oder danach 6 Jahre die Hand hebt und mich anschließend auslacht
    Christoph

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  7. #7
    Daytona Avatar von markus247
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    Das solltest du aber mit einem österreichischen Kollegen noch mal besprechen.

    Wenn er eine Stundungs- und Teilzahlungsvereinbarung mit dir geschlossen und nicht eingehalten hat, könnte ein Eingehungsbetrug vorliegen. Und Forderungen aus unerlaubter Handlung gehen - falls als solche festgestellt- in Deutschland im Insolvenzverfahren nicht unter...
    Gruß, Markus

    „Eine Platin Rolex! Ich hab schon immer eine Platin Rolex gewollt. Ich hab mir beinah mal eine gekauft, aber ich Idiot hab stattdessen meine Familie krankenversichert.“ (Two and a Half Men)


  8. #8
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    Ist die Angelegenheit strafrechtlich irgendwie würdigungsfähig ?
    Falls ja liesse sich auf diesem Wege zusätzlich und kostengünstiger Druck aufbauen.

  9. #9
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
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    Zitat Zitat von Salamander Beitrag anzeigen
    Liebe Kollegen aus Österreich,

    ich habe eine höhere Forderung (ca. 40k) gegen eine Privatperson, welche mit 01.04.2013 verjährt.

    ...
    Hab ich da was falsch gelesen??
    Gruß,

    Michi

    If the government says you don`t need a gun......buy two!

  10. #10
    Daytona Avatar von Salamander
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    Zitat Zitat von Vanessa Beitrag anzeigen
    Hab ich da was falsch gelesen??
    Ich leb halt in der Vergangenheit Sollte 2014 heißen
    Christoph

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  11. #11
    Daytona Avatar von Salamander
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    Zitat Zitat von LUTZ Beitrag anzeigen
    Ist die Angelegenheit strafrechtlich irgendwie würdigungsfähig ?
    Falls ja liesse sich auf diesem Wege zusätzlich und kostengünstiger Druck aufbauen.
    Eine Gute Frage. Den Ursprung der Forderung wird man strafrechtlich nicht mehr würdigen können. Das ist verjährt. Die Teilzahlung wurde zugesagt, aber nicht eine Rate geleistet. Meiner Meinung nach bestand auch kein Wille zur Zahlung. Verjährt wäre dies, 3 Jahre, wohl auch noch nicht. Ob es etwas bringt? Ich lass mich gerne belehren.
    Christoph

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