Liebes, allwissendes Forum,
ich habe 2 Spaßfahrzeuge, die ich für meinen Arbeitsweg im Wechsel nutze. Kann ich beide KFZ-Haftpflichtversicherungen als Sonderausgabe angeben oder nur eine. Ich stehe da gerade auf dem Schlauch. DDas Finanzamt könnte zu Recht sagen, dass es meine "Liebhaberei" ist, aber anderseits kann ich auch "Luxus-Haftpflichtversicherungen" absetzen.

Meine Frau hat übrigens einen eigenen Wagen, die die KFZ-Haftplicht natürlich für sich ansetzt.