Liebes, allwissendes Forum,
ich habe 2 Spaßfahrzeuge, die ich für meinen Arbeitsweg im Wechsel nutze. Kann ich beide KFZ-Haftpflichtversicherungen als Sonderausgabe angeben oder nur eine. Ich stehe da gerade auf dem Schlauch. DDas Finanzamt könnte zu Recht sagen, dass es meine "Liebhaberei" ist, aber anderseits kann ich auch "Luxus-Haftpflichtversicherungen" absetzen.
Meine Frau hat übrigens einen eigenen Wagen, die die KFZ-Haftplicht natürlich für sich ansetzt.
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Hybrid-Darstellung
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01.03.2014, 13:27 #1
KFZ-Haftpflicht von 2 Fahrzeugen als Sonderausgabe absetzbar?
Rheinische Grüße, Frank
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01.03.2014, 13:29 #2RAMichelGast
Nach meinem Kenntnisstand kannst Du alle Haftplichtversicherungsbeiträge als Sonderausgabe geltend machen.
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01.03.2014, 13:36 #3
Lieben Dank für die schnelle Antwort Thomas
Rheinische Grüße, Frank
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01.03.2014, 13:57 #4
Angeben kann man eine Menge, ob sich das allerdings im Resultat bemerkbar macht, ist fraglich. (Pauschalen, Deckelung, etc.)
Frag am besten Deinen Steuerberater.
Ich gebe inzwischen so Einiges gar nicht mehr an, da es nur Arbeit bedeutet, mir aber nichts bringt.Gruß, Stefan
Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.
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03.03.2014, 12:44 #5
Kann man absetzen - wird Dir aber nix bringen, da Deine Beiträge zur KV wohl höher sind, als der Höchstbetrag den man für diese Versicherungen bekommt. Dann erfolgt der Ansatz der höheren Beiträge zur Basis-KV und Basis-PV und der Rest fällt hinten runter. Es gibt da allerdings einen kleinen, oft interessanten Ansatz mit dem Vorausbezahlen von KV-Beiträgen. Hab das hier mal irgendwann gepostet.
Grüße
Bernd
I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"
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03.03.2014, 13:06 #6
Hi Bernd,
kannst Du den Link mal hier bitte posten? Ich bin privat versichert.
Rheinische Grüße, Frank
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04.03.2014, 13:17 #7
Frank, hättest damals (am 16.12.2011 um 08.28 Uhr) besser lesen sollen
http://www.r-l-x.de/forum/showthread...enversicherung
...........aber Du bist ja Angestellter mit eigentlich steuerfreiem AG-Zuschuss.Grüße
Bernd
I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"
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03.03.2014, 13:37 #8
Frank, ganz einfach:
Zahl deine Krankenversicherungsbeiträge für das nächste (und wenn möglich für das übernächste) Jahr im voraus.
Kannst du dann dieses Jahr entsprechend absetzten und hast die Freibeträge für Sonderausgaben die nächsten beiden Jahre für andere Dinge frei!Benjamin
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03.03.2014, 20:06 #9
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03.03.2014, 19:29 #10
Gibt die KV auch einen Nachlass auf den Beitrag, wenn ich zwei Jahre im Voraus zahle? Weiß das jemand?
Herzliche Grüße,
Fatih
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03.03.2014, 22:29 #11
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04.03.2014, 03:16 #12
- Registriert seit
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- Ort
- Muc
- Beiträge
- 1.830
In der Regel ein paar Prozent die sich kaum bemerkbar machen und als Angestellter teilst du mit deiner Firma.
Wie verhält sich das eigentlich bei einem Firmen Wechsel?
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04.03.2014, 07:12 #13
Nein, Du teilst als Angestellter nicht mit Dei er Firma. Du erhältst einen Zuschuss. Für die Beitragszahlung bist Du alleine verantwortlich.
Daher auch kein Problem beim Firmenwechsel.
Und das sich die Prozente kaum bemerkbar machen finde ich auch nicht. Meistens gibt es vier Prozent. Bei 650 Euro Monatsbeitrag sind das über 300 Euro im Jahr.
Da es im Miment eh kaum Zinsen gibt - warum das nicht nutzen?Benjamin
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