Hallo Mithäftlinge!
Wenn ich als gewerblicher eBay Verkäufer Artikel mit der Möglichkeit für Interessenten, einen Preisvorschlag abzugeben, anbiete und ich einen Preisvorschlag erhalte, dieser mir aber zu niedrig ist und ich dem Interessenten einen Gegenvorschlag mache - bin ich da irgendwie verpflichtet, abzuwarten, ob dieser diesem genehm ist?
Oder kann ich - wie geschehen - den Artikel vorher an jemand anders verkaufen, der bereit ist, einen höheren Preis zu bezahlen.
Ich frage nur, weil ich heute eine ziemlich böse eMail von dem "unterlegenen" Interessenten bekommen habe, in dem u.a. das Wort "Archloch" vorkam.
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Thema: Kurze eBay Frage
Hybrid-Darstellung
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21.02.2014, 21:59 #1
Kurze eBay Frage
Gruß,
Martin
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21.02.2014, 22:07 #2ehemaliges mitgliedGast
puh, da hab ich keine ahnung. habe sowas noch nie angeboten..
rein logisch ist da doch nix gelaufen so lange nicht beide seiten akzeptiert haben. hättest vielleicht garkein gegenvorschlag machen sollen..wenn jetzt der andere auf einmal wollte ist auch blöd. besser wäre gewesen einfach abzulehnen...und zu sagen wenne magst mach ein neuen vorschlag.
müßt man sich einlesen, ich hab bei dieser art 0 plan..wie es 100% richtig geht.. mal gucken was die anderen sagen.
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21.02.2014, 22:10 #3
Dein Gegenvorschlag ist nur ein Angebot. Reagiert der potentielle Käufer zu spät, hat er Pech gehabt. Haks ab und widme dich angenehmeren Dingen
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21.02.2014, 22:10 #4
Steht im BGB. Du bist so lange an Dein Angebot gebunden, wie Du normalerweise mit einer Antwort rechnen kannst. Wie lange das dann konkret ist, lässt sich nicht abstrakt sagen. Wird aber länger als ein Tag sein und weniger als eine Woche.
Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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21.02.2014, 22:13 #5ehemaliges mitgliedGast
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21.02.2014, 22:24 #6
Ebay selber sagt :
Preisvorschläge und Gegenvorschläge sind wie auch jedes andere Gebot bindend. Wenn Sie von verschiedenen Käufern Preisvorschläge erhalten, können Sie allerdings auch mehrere Gegenvorschläge machen. Der erste Käufer, der Ihren Gegenvorschlag akzeptiert, erhält dann den Zuschlag für den Artikel.
http://ocsnext.ebay.de/ocs/sc
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21.02.2014, 22:11 #7
Das heißt, ich sollte mal besser nicht nassforsch antworten morgen, oder?
Geändert von retsyo (21.02.2014 um 22:12 Uhr)
Gruß,
Martin
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21.02.2014, 22:15 #8
Gut, dass ich mal nachgefragt hab. Danke, Nico
Ingo - genau das werd ich machen. Abhaken und nicht noch extra provozieren.
Gruß,
Martin
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21.02.2014, 22:31 #9
Irgendwie beißt sich die Katze da eh in den Schwanz. Denn was, wenn der "Interessent" sich bis morgen Zeit lässt, meinen Gegenvorschlag zu akzeptieren und währenddessen ein anderer auf den SofortKauf Button klickt?
Edit: Ok, das wäre dann ohnehin das älteste Angebot gewesen. Hab's kapiert.Geändert von retsyo (21.02.2014 um 22:33 Uhr)
Gruß,
Martin
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21.02.2014, 23:30 #10
Verkauft ist verkauft. Der Spätere kann Deinen Vorschlag nicht mehr akzeptieren. Der Button funktioniert nicht mehr und der Artikel wird als verkauft angezeigt. Er sieht nur ob der Artikel per Sofortkauf weggeangen ist oder ob ein Preisvorschlag akzeptiert wurde; die Höhe des Preisvorschlags und somit der tatsächliche Verkaufspreis ist für Ihn nicht einsehbar. Auch in der Historie wird der Artikel nur mit dem ursprünglichen Sofortkauf/Startpreis angezeigt, nie mit dem tatsächlichen Verkaufspreis.
Viele Grüße, MarcoDa, wo Du sitzt, kann ich mir auch gut eine Zimmerpflanze vorstellen.
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21.02.2014, 22:33 #11
Dann hat der mit dem SofortKauf gewonnen und der Kollege, der sich einen Tag Zeit gelassen hat, schaut mit dem Ofenrohr ins Gebirge.
Ganz einfach.Ich bin nicht die Signatur, ich Putz hier nur.
Grüße, Thorsten
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21.02.2014, 22:37 #12ehemaliges mitgliedGast
was ebay sagt und wies wirklich im ernstfall vor gericht ausgeht sind immer 2 paar schuhe. da kann man gut auf die nase fallen
ich würde mich niemals darauf verlassen ebay schreibt. habe wiegesagt in diesem fall aber auch keine ahnung, nur nen riecher...
edit, so eine art des verkaufs würde ich auch nur dann anbieten wenn ich sicherstellen kann das genug artikel da sind um alle zu beglückenGeändert von ehemaliges mitglied (21.02.2014 um 22:39 Uhr)
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21.02.2014, 22:38 #13
Vor Gericht geht's sicher nicht.
Gruß,
Martin
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21.02.2014, 22:44 #14
Preisvorschlag und Gegenvorschlag und neuer Preisvorschlag und neuer Gegenvorschlag kann sich über Tage hinziehen. Und der der Zeit darf der Artikel nicht verkauft werden, obwohl noch die Sofortkaufoption aktiv ist und es auch möglich auf weitere Preisvorschläge zu antworten? Mit gesundem Menschenverstand kann ich das nicht nachvollziehen. Deswegen bin ich wohl auch kein Jurist geworden.
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21.02.2014, 22:50 #15ehemaliges mitgliedGast
Geändert von ehemaliges mitglied (21.02.2014 um 22:53 Uhr)
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21.02.2014, 22:47 #16
Wenn ein Autohändler ein Schild an ein Auto hängt ist das doch auch ein Angebot. Wenn das Auto dann verkauft wurde geh ich doch auch nicht zum Händler und sag: Du Ars..., ich hab das Schild auch gesehen, du durftest das Auto nicht einfach an jemand anders verkaufen.
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21.02.2014, 22:49 #17ehemaliges mitgliedGast
Jurist bin ich auch nicht, dafür hab' ich ja Nico.
Wer jedoch in der Kommunikation mit mir die Begrifflichkeit "Archloch" verwendet, beendet damit sofort den Dialog. Lass' Dir dadurch nicht das Wochenende verderben, Martin.
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21.02.2014, 22:57 #18
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21.02.2014, 23:01 #19
Ok, nochmal anders dargestellt: Auch jede Sofortkaufmöglichkeit ist ein Angebot. Kann ich jetzt alle beendeten Angebote abklappern und verlangen auch beliefert zu werden, weil das Angebot ja auch mir galt, ich aber einfach zu langsam war um auf den Knopf zu drücken ?
Der Typ der sich bei Martin beschwert hat, hat zuviel Zeit. Wobei ich glaub ich auch. Warum zerbrech ich mir eigentlich den Kopf über denGeändert von Ingo.L (21.02.2014 um 23:03 Uhr)
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21.02.2014, 23:09 #20
Ne, des is schon ok, Ingo. Mir kommt's selbst so vor, als wäre die Bucht mittlerweile so eine Art "Bermudadreieck" für alle Pfosten dieser Republik.
Ich werde einfach sauer, wenn sich jemand verbal so derart vergreift - noch dazu bei einem Warenwert von 60,-Gruß,
Martin
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