Übertragen auf das normale Geschäftsleben:
Ich laufe durch die Stadt und sehe in einem Schaufenster eine Uhr für 7k.
Gehe rein und biete dem Verkäufer 6k.
Daraufhin der Verkäufer: Für 6,5k gebe ich sie ihnen ab.
Ich: ich überlegs mir und melde mich.
Dann hätte ich ein Recht auf Herausgabe der Uhr für 6,5k und der Verkäufer könnte nicht ruhigen Gewissens innerhalb der nächsten 1-2 Tage an einen Dritten verkaufen?
Das ist doch real nicht praktikabel. Wäre für mich aber zumindest eine Erklärung warum ich in meinen Jura Klausuren so erbärmlich abgeschnitten habe; irgendwie hab ich mein eigens RechtsverständnisIch hätte gesagt: Pech gehabt!
Viele Grüße, Marco
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Thema: Kurze eBay Frage
Baum-Darstellung
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23.02.2014, 15:05 #32
Geändert von heradot (23.02.2014 um 15:09 Uhr) Grund: RS
Da, wo Du sitzt, kann ich mir auch gut eine Zimmerpflanze vorstellen.
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Ich hätte gesagt: Pech gehabt!
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