Ebay schreibt dazu unter anderem folgendes:

Preisvorschläge und Gegenvorschläge sind wie auch jedes andere Gebot bindend. Wenn Sie von verschiedenen Käufern Preisvorschläge erhalten, können Sie allerdings auch mehrere Gegenvorschläge machen. Der erste Käufer, der Ihren Gegenvorschlag akzeptiert, erhält dann den Zuschlag für den Artikel.

Hinweis: Die Option „Preisvorschlag“ steht nicht in allen Kategorien zur Verfügung und Verkäufer müssen bestimmte Bedingungen erfüllen, um die Option „Preisvorschlag“ verwenden zu dürfen.

Da die Auktion bei der Annahme des PV durch den K ja von eBay automatisch beendet wird und nicht vom VK,das Ganze auch so in deren Nutzungsbedingungen so geregelt ist und VK und K die so anerkannt haben (sonst ist bieten,PV machen,verkaufen und kaufen .... nicht möglich),wird das wohl rechtlich so ok sein.
Habe auch noch nichts in den diversen Portalen gelesen das ein unterlegener dagegen geklagt hat ...