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    GMT-Master
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    Orthografie

    Hier die (unverbindlichen und ggf. auch nicht ganz vollständigen, da für meinen Fall nicht relevanten) Infos meiner Hausverwaltung (soweit ich diese aus meinen Handnotizen rekonstruieren kann):

    Es ist ein Landesgesetz, Regelungen in Bayern (ob es Gesetz oder Verordnung ist, weiß ich nicht):

    1. Pflicht für alle Wohnungen in Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Parteien, aber nur, wenn eine oder mehr Parteien fremdvermietet und nicht von der Familie genutzt werden (also: 2 Parteien selbst genutzt, 3. Partei Oma: keine Pflicht, Oma stirbt, 3. Partei nun vermietet: Pflicht fürs ganze Haus).

    Das heißt nicht, dass Rauchwarnmelder auch in selbst genutzem Eigentum Sinn machen, nur Pflicht ist es nicht.

    2. Der Rauchwarnmelder muss Voraussetzungen erfüllen:
    a. nicht entnehmbare 10-Jahres-Batterie
    b. Frist: bis 31.12.2017 müssen die Rauchmelder, wenn nötig, eingebaut sein.
    c. Nötig in allen Schlafräumen (also auch Kinderzimmer, Gästezimmer) und in allen Fluren zu Schlafräumen
    - Empfehlung: alles außer Küche, Bad, und vor allem nicht (!) im Treppenhaus (man stelle sich vor, hier brennts, der Rauchwarnmelder schlägt an und man öffnet die Wohnungstür, um neugierig zu schauen und blickt in den Brand oder den totalen Qualm/Rauch.
    d. Einbau durch Fachfirma, welche auch über die Einbauorte entscheidet (vgl. c: ist ein langer Flur, in dem ein kleiner Zierbogen gemauert ist, ein Flur, oder sind hier zwei Flure und dementsprechend lt. Verordnung/Gesetz 2 Rauchwarnmelder nötig?), Montage: fest an Decke verschraubt, nicht mit Magnet etc., Gehäuse nicht zu öffnen, Montageort 50 cm mit Abstand von Wand, Fenster, Lampen und Sonstigem (wg. Sensorik) (wie man das in einem 90 cm schmalem Flur macht, weiß ich nicht...)
    e. jährliche dokumentierte Sicht- und Funktionskontrolle durch eine Fachfirma.

    Vor allem die Punkte d. e. und f. haben die Eigentümer bewogen, die Geräte nebst Montage zu mieten (ca. 10 Euro/ Jahr und umlagefähig auf Mieter, Mietdauer glaube ich 10 Jahre; eine Entscheidung über den Anbieter ist noch nicht gefallen, die Hausverwaltung hat schon Angebote, und will noch informieren.).Diese Geräte erlauben auch eine Fernwartung bzw. Ferndiagnose (wie das funkgestützte Ablesen von Zählerständen), sodass für die jährliche Prüfung nicht zwingend alle Mieter (bzw. Eigentümer) vor Ort sein müssen, sondern der Kundendienst von außen prüft (und gleich dokumentiert) und nur bei Fehlern Zugang zur Wohung braucht.

    Bei weiteren Fragen rät rät man zu einer Fachberatung (z. B. Haus und Grund).

    Vor allem aber riet man uns vom Kauf irgendwelcher Super-Angebote bei Supermärkten, Baumärkten, Elektro-Versand etc. ab, weil viele der Geräte zwar günstig sind, aber oftmals die in Bayern sehr strengen Vorgaben nicht erfüllen und dann schlicht für den A*** sind. Außerdem sollte man sich rechtzeitig und nicht erst 4 Wochen vor Fristablauf darum kümmern.

    Ich hoffe, dass ich helfen und weniger verunsichern konnte.

    Grüße

    Stefan
    Geändert von corona (06.01.2016 um 16:27 Uhr)
    Grüße vom Main,

    Stefan

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