Folgender Sachverhalt:
Ein Arbeitgeber schließt mit der Gewerkschaft einen firmenbezogenen Sondertarifvertrag über Mehrarbeit ab. Dieser sieht Mehrarbeit vor, die in eine Rentenversicherung eingezahlt wird. Diese läuft über die Firma, Begünstigter ist der jeweilige Arbeitnehmer.
Müssen alle Arbeitnehmer diesen Sondertarifvertrag erfüllen, oder nur die die in der Gewerkschaft sind? Meines Wissens nach ist Arbeitszeit direkt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu regeln, wenn Letzterer nicht in der Gewerkschaft ist.
Ist hier zufällig jemand, der im Arbeitsrecht bewandert ist und Auskunft geben kann?
Gerade für ältere Arbeitnehmer rechnet sich der Vertrag nicht, zumal er vom Arbeitgeber ruhend gestellt werden kann. Somit ist es, auch für jüngere AN, keine verlässliche Altersvorsorge.
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Thema: Mehrarbeit: Arbeitsrecht
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21.01.2014, 15:00 #1ehemaliges mitgliedGast
Mehrarbeit: Arbeitsrecht
Geändert von ehemaliges mitglied (21.01.2014 um 15:02 Uhr)
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22.01.2014, 04:10 #2
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Wenn Du im AT Bereich bist dürfte dies nicht für Dich gelten, für alle Arbeiter die nicht darunter fallen gelten soweit ich weiß automatisch die neuen mit der Gewerkschaft verhandelten Zeiten.
Da sollten unsere Experten aber mal was zu sagen, bin schon zu lange raus aus der Schiene.
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22.01.2014, 06:55 #3ehemaliges mitgliedGast
Es geht nicht um mich, sondern ein naher Verwandter ist betroffen.
Meines Wissens nach hat ein Tarifvertrag, egal ob Mantel- oder firmenbezogener Tarifvertrag, nur Auswirkungen für Arbeitgeber im Arbeitgeberverband und gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer. Im Regelfall erhalten alle Mitarbeiter die tarifvertraglichen Leistungen. Das findet aber im gegenseitigen Einvernehmen stillschweigend statt.
So reduziert man die Zahl der Personalgespräche. Ansonsten ständen ja bei jeder Tariferhöhung die nicht organisierten Mitarbeiter auf der Matte und verhandelten einen höheren Lohn.
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22.01.2014, 10:56 #4
Das wird möglicherweise auch vom Betriebsrat abhängen, der ja für den Arbeitnehmer spricht. Dieser wird von der Belegschaft ordentlich gewählt. Die Kandidaten sind typischerweise von der Gewerkschaft aufgestellt worden, aber je nach Wahlausgang nicht zwingend Gewerkschafter.
Gruß,
René
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22.01.2014, 14:50 #5ehemaliges mitgliedGast
Hier unter Punkt 1 letzter Absatz. steht etwas, was meine Vermutung bestätigt.
Kann jemand bestätigen, dass das korrekt ist?
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22.01.2014, 16:27 #6
Ein Tarifvertrag - auch Haustarifvertrag - kann nur zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeber abgeschlossen werden, anders geht das nicht.
Für wen der Haustarifvertrag dann gilt, sollte wiederum im Vertrag selbst geregelt sein. Bei uns versucht man gerade, einen Haustarifvertrag zu verhandeln, was aber aufgrund des niedrigen Organisationsgrades bei der Gewerkschaft nicht wirklich an erster Prioritätenstelle steht. Wäre es dann so, dass dieser HTV nur für die 10 Gewerkschaftsmitglieder gilt, würde man sich das sicherlich nicht antun....
Und der Link geht nicht...Servus!
Fred
Ich freue mich, wenn es regnet, weil wenn ich mich nicht freue, regnet es auch (Karl Valentin)
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22.01.2014, 16:31 #7RAMichelGast
Ohne Kenntnis vomn der Vertragsart und dem Vertraginhalt ist das hier alles Spökenkiekerei.
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