Folgender Sachverhalt:
Ein Arbeitgeber schließt mit der Gewerkschaft einen firmenbezogenen Sondertarifvertrag über Mehrarbeit ab. Dieser sieht Mehrarbeit vor, die in eine Rentenversicherung eingezahlt wird. Diese läuft über die Firma, Begünstigter ist der jeweilige Arbeitnehmer.
Müssen alle Arbeitnehmer diesen Sondertarifvertrag erfüllen, oder nur die die in der Gewerkschaft sind? Meines Wissens nach ist Arbeitszeit direkt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu regeln, wenn Letzterer nicht in der Gewerkschaft ist.
Ist hier zufällig jemand, der im Arbeitsrecht bewandert ist und Auskunft geben kann?
Gerade für ältere Arbeitnehmer rechnet sich der Vertrag nicht, zumal er vom Arbeitgeber ruhend gestellt werden kann. Somit ist es, auch für jüngere AN, keine verlässliche Altersvorsorge.
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Thema: Mehrarbeit: Arbeitsrecht
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21.01.2014, 15:00 #1ehemaliges mitgliedGast
Mehrarbeit: Arbeitsrecht
Geändert von ehemaliges mitglied (21.01.2014 um 15:02 Uhr)
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