Hi!
Mal eine Frage:
wenn ich dieses Onlineangebot annheme -für 6 Stk.- und gleich mit PayPal bezahle, muss der Anbieter es mir zu dem Kurs verkaufen, bzw. liefern?
Normal am Markt sind ab 50,- die Norm...
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14.01.2014, 13:38 #1
Preisbindung im Onlineshop - Muss er dafür verkaufen?
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14.01.2014, 13:48 #2
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Kommt auf die AGB an, würde ich sagen. In unserem "online Shop" sind das lediglich Kaufanfragen.
Gruß
Tobias
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14.01.2014, 13:50 #3
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Na wieso sollte der Shop denn den Artikel mit 25,98 EUR auspreisen und dann einen anderen Preis fakturieren?
Verstehe Deine Frage nicht. Oder steht weiter unten noch was von limitierten Mengen?Gruss aus der Hauptstadt von Hubertus.
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14.01.2014, 13:50 #4
danke, hat sich erledigt... in der onlinebestellungsprozess, entpuppt sich die "falle", dass se mir die verfügbarkeit absagen...
sehr schade.Geändert von Flo74 (14.01.2014 um 13:53 Uhr)
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14.01.2014, 13:53 #5
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Der Shop muss dein Kauf trotzdem annehmen, egal ob du bezahlst oder nicht (falls ich mich richtig erinnere).
Das passiert z.B. über Bestellbestätigungen o.ä. - kein Plan wie DER Shop das macht.
Zitat amazon:
Bitte beachten Sie: Diese E-Mail dient lediglich der Bestätigung des Einganges Ihrer Bestellung und stellt noch keine Annahme Ihres Angebotes auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Ihr Kaufvertrag für einen Artikel kommt zu Stande, wenn wir Ihre Bestellung annehmen, indem wir Ihnen eine E-Mail mit der Benachrichtigung zusenden, dass der Artikel an Sie abgeschickt wurde.Gruß
Tobias
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14.01.2014, 13:54 #6
bei offensichtlichen Fehlern muss der Händler es dir nicht zu dem Preis verkaufen - ein Kaufvertrag kommt erst zustande wenn du auch eine Auftragsbestätigung bzw. die Re dazu erhalten hast.
Gruss Peter
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14.01.2014, 13:56 #7
Meiner Meinung nach, ohne die AGBen zu kennen, ist das ein Kaufangebot, das Du annimmst und der VK muss zu dem Preis liefern.
Normalerweise ändern auch AGBen an dem Erscheinungsbild des Angebots nichts mehr.
Gruß,
Nachtrag: hat sich wohl erledigt.Geändert von Smoke (14.01.2014 um 13:59 Uhr) Grund: Zu langsam
Jürgen
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14.01.2014, 13:59 #8
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invitatio ad offerendum fällt mir da noch ein (http://de.wikipedia.org/wiki/Aufford...eines_Angebots).
Jetzt müssen aber die Experten ran.Gruß
Tobias
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14.01.2014, 14:01 #9
Du hast ja nichts zu verlieren.
Warte die Bestellbestätigung ab, sollte da wider Erwarten ein höherer Preis drin stehen, kannst Du immernoch widerrufen. Ich gehe davon aus, dass Du Verbraucher bist.Bin das Sprachrohr für Menschen mit starkem Dialekt.
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14.01.2014, 14:23 #10
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14.01.2014, 14:35 #11
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Onlineangebote sind immer nur eine Einladung zur Anbotsstellung. Der Verkäufer könnte anders auch gar nicht sicherstellen, dass er die nachgefragte Menge auch liefern kann, stell Dir vor, der hat kein Warenlagersystem mit aktuellem Stand und ein Kunde kauft 200 Stück bei einem Lagerstand von 10 Stk.
Liebe Grüße,
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14.01.2014, 17:36 #12
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14.01.2014, 15:19 #13
naja, kann ja auch andersherum sein: er hat "200" und reserviert in der lagerhaltung davon "10" z.b. für ebay oder so.
na egal. ist durch. danke
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18.01.2014, 09:12 #14
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Das mag so sein, aber es ist dennoch wichtig, sich den Grundsatz immer vor Augen zu führern, weil er m. E. in 99 % der Verkaufssituationen gilt:
1.
Auspreisung im "echten" Laden oder im Online-Shop = der Verkäufer lädt den Kunden ein, ein Angebot abzugeben.
2.
Zur Kasse watscheln und vorlegen oder Bestellung aufgeben = der Kunde gibt ein Angebot ab.
3.
Der Kassierer leitet den Abwicklungsvorgang ein oder Angebotsbestätigung oder Auslieferung = der Verkäufer nimmt das Angebot an.
Wenn der Verkäufer in dergleichen Situationen am Ende "ablehnt", dann ist da in der Regel kaufvertraglich nichts zu holen. Ob er möglicherweise wettbewerbsverstößig unterwegs ist, ist eine ganz andere Frage.
Die Beurteilung des Zustandekommens eines Vertrages ist im Einzelfall eine durchaus anspruchsvolle Angelegenheit. Das, was zu den Tatsachen bisher vorgetragen worden ist, rechtfertigt meines Erachtens keine saubere Einschätzung.
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19.01.2014, 10:41 #15ehemaliges mitgliedGast
wie "mühsam" ein Einkaufsvorgang zerpflückt werden kann.
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