In der Automobilbranche gibt es eine Preisbindung 4 Monate ab Bestellung.

Wird das Produkt innerhalb dieser Monate geliefert, muss und wird, trotz einer Preiserhöhung nach der Auftragserteilung, der alte Preis berechnet.
Auch sind die Hersteller verpflichtet Ersatzteile, Werkzeuge und Werkstatthandbücher an freie Werkstätten zu liefern.
Hat all das, obwohl EU-Recht, für die Uhrenindustrie eigentlich keine Gültigkeit?