Wieso pauschal 90%?
Das stimmt so nicht. Nur die Aufwendungen, die die Behörde bestätigt! 90% sagen nur unseriöse Bausparkassenverkäufer mit Immobilien in Dresden etc. Habe ich noch nie gesehen. Normalerweise redet man realistisch von gut 40% (eher weniger) es kommt auch immer darauf an, was an dem Gebäude unter Denkmalschutz steht!
Also bitte nicht immer alles glauben, da wird sehr viel Müll erzählt.
Im Zweifel gilt immer : eine Beratung kostet ein Honorar, keine Beratung ggf. das Vermögen!
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Thema: Steuerfrage Kauf ETW
Baum-Darstellung
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07.01.2014, 09:15 #27Lieben Gruß René
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. Wer eine marode Bude saniert, die unter Denkmalschutz steht oder die im städtebaulichen Sanierungsgebiet liegt, darf 90% der Sanierungskosten innerhalb von 10 Jahren als Sonderausgaben abziehen. Gleiches gilt, soweit ein solches Objekt erworben wird, für die im Kaufpreis enthaltenen Sanierungskosten.
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