Zitat Zitat von Agent0815 Beitrag anzeigen
Dass es keine steuerliche Fördeung für selbstgenutztes Wohneigentum mehr gibt, ist nicht ganz richtig . Wer eine marode Bude saniert, die unter Denkmalschutz steht oder die im städtebaulichen Sanierungsgebiet liegt, darf 90% der Sanierungskosten innerhalb von 10 Jahren als Sonderausgaben abziehen. Gleiches gilt, soweit ein solches Objekt erworben wird, für die im Kaufpreis enthaltenen Sanierungskosten.
auch selbstgenutzt??