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  1. #21
    PREMIUM MEMBER Avatar von fib
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    Zitat Zitat von pegasos Beitrag anzeigen
    Hat schon einer Porsche vorgeschlagen?

    Ne, aber nachgeschaut, gibt´s schon ab 1025€. Den wo ich will gibt´s leider nur für 3280.

    Wie war das mit dem Seat nochmal?

  2. #22
    GMT-Master
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    Zitat Zitat von benico Beitrag anzeigen
    Leasing sieht nach Ablauf der Leasinglaufzeit grundsätzlich keinen Kauf vor da Du das Leasinggut nur für die Nutzungsdauer überlassen bekommst. Faktisch ist es nicht zulässig, das Fzg (zum Restwert) zu übernehmen. Hohe gewerbliche Leasingrate und für nen Schnapper Restwert kaufen, ich wäre da sehr vorsichtig...ist eine verdeckte Finanzierung, steuerlich kann das schnell in die Hose gehen...
    Sie hat privat geleast.

  3. #23
    officially certified Avatar von cardealer
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    Zitat Zitat von benico Beitrag anzeigen
    Hohe gewerbliche Leasingrate und für nen Schnapper Restwert kaufen, ich wäre da sehr vorsichtig...ist eine verdeckte Finanzierung, steuerlich kann das schnell in die Hose gehen...
    Völliger Unsinn denn der Restwert richtet sich nicht nach der Höhe der Leasingrate sondern Prozentual nach dem Neupreis.

    edit sagt noch: wenn nach dem Leasing der Kaufpreis vom Händler passt darf man beruhigt zuschlagen
    Geändert von cardealer (22.11.2013 um 12:29 Uhr)
    was hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!

  4. #24
    Deepsea Avatar von benico
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    Zitat Zitat von cardealer Beitrag anzeigen
    Völliger Unsinn denn der Restwert richtet sich nicht nach der Höhe der Leasingrate sondern Prozentual nach dem Neupreis.

    edit sagt noch: wenn nach dem Leasing der Kaufpreis vom Händler passt darf man beruhigt zuschlagen
    Unsinn nein, völliger Unsinn ganz sicher nicht!
    Least man gewerblich so kann und wird man die Raten in der Gewinn- und Verlustrechnung steuerlich geltend machen. Und als VK weisst Du sicher ganz genau, dass und wie man den Restwert "tunen" kann, indem man ihn nämlich schlicht und ergreifen nach unten korrigiert, was eine ebtsprechende Erhöhung der Raten nach sich zieht. Leasing ist für den Leasing nehmer bilanzneutral, bilanziert wird es beim Leasinggeber. Kauft man als Leasingnehmer dann zum "künstlich heruntergesetzten" Restwert am Ende der Laufzeit dann kann dies als versteckte Finanzierung vom Finanzamt angesehen werden bei welcher man sich steuerliche Vorteile (Leasingrate in G+V-Rechnung) verschafft hat und eben das Leasinggut zu einem niedrigen Wert in die eigene Bilanz übernimmt, obwohl eine längere Abschreibung zu Grunde liegen sollte. Darum ist ein Verkauf zum Marktwert wohl ok, zum Restwert jedoch nicht!
    In den Leasingbedingungen steht, dass ein Kauf des Leasinggutes grundsätzlich ausgeschlossen ist.
    Was der Handel macht und was der Kunde macht steht auf einem anderen Blatt.

    Ich zitiere aus Wikipedia:
    "Eine Eigentumsübertragung an den Leasingnehmer darf nicht das fest vereinbarte oder wahrscheinliche Ziel eines Leasingvertrages sein, der ansonsten steuerrechtlich als Mietkaufvertrag qualifiziert wird. Eine vereinbarte Kaufoption des Leasingnehmers darf nicht günstig sein, also beispielsweise unter dem Buchwert des Objektes bei Vertragsende liegen, da der Gesetzgeber in diesem Fall unterstellt, dass das Ausüben der Kaufoption bereits bei Abschluss des Vertrages feststeht und die Eigentumsübertragung das eigentliche Ziel ist. Wenn das Vertragsobjekt durch eine Vertragsdauer nahe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer praktisch verzehrt ist, ordnen die Finanzbehörden das wirtschaftliche Eigentum dem Vertragsnehmer zu. Bei einem Vollamortisationsvertrag über eine kurze Laufzeit gehen die Finanzbehörden davon aus, dass das wirtschaftlich unvernünftig ist und unterstellen verdeckte Nebenabreden zur Eigentumsübertragung."
    "Wir können hier nicht anhalten!! Das ist Fledermausland!!"

    Gruß, Ben

  5. #25
    Freccione Avatar von mask
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    Zitat Zitat von benico Beitrag anzeigen
    Unsinn nein, völliger Unsinn ganz sicher nicht!
    Least man gewerblich so kann und wird man die Raten in der Gewinn- und Verlustrechnung steuerlich geltend machen. Und als VK weisst Du sicher ganz genau, dass und wie man den Restwert "tunen" kann, indem man ihn nämlich schlicht und ergreifen nach unten korrigiert, was eine ebtsprechende Erhöhung der Raten nach sich zieht. Leasing ist für den Leasing nehmer bilanzneutral, bilanziert wird es beim Leasinggeber. Kauft man als Leasingnehmer dann zum "künstlich heruntergesetzten" Restwert am Ende der Laufzeit dann kann dies als versteckte Finanzierung vom Finanzamt angesehen werden bei welcher man sich steuerliche Vorteile (Leasingrate in G+V-Rechnung) verschafft hat und eben das Leasinggut zu einem niedrigen Wert in die eigene Bilanz übernimmt, obwohl eine längere Abschreibung zu Grunde liegen sollte. Darum ist ein Verkauf zum Marktwert wohl ok, zum Restwert jedoch nicht!
    In den Leasingbedingungen steht, dass ein Kauf des Leasinggutes grundsätzlich ausgeschlossen ist.
    Was der Handel macht und was der Kunde macht steht auf einem anderen Blatt.
    100% korrekt.

    Edit: Cardealer meinte wahrscheinlich auch den Kauf zum marktüblichen (ungetunten) Restwert.


    Grüße Dirk

  6. #26
    officially certified Avatar von cardealer
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    Zitat Zitat von benico Beitrag anzeigen
    Und als VK weisst Du sicher ganz genau, dass und wie man den Restwert "tunen" kann, indem man ihn nämlich schlicht und ergreifen nach unten korrigiert, was eine ebtsprechende Erhöhung der Raten nach sich zieht.
    Das ist eine Unterstellung von der ich mich ganz deutlich distanziere.
    was hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!

  7. #27
    officially certified Avatar von cardealer
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    Zitat Zitat von mask Beitrag anzeigen
    Cardealer meinte wahrscheinlich auch den Kauf zum marktüblichen (ungetunten) Restwert.
    nichts anderes würde ich tun.
    was hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!

  8. #28
    Deepsea Avatar von benico
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    Zitat Zitat von cardealer Beitrag anzeigen
    Das ist eine Unterstellung von der ich mich ganz deutlich distanziere.
    Ich unterstelle Dir nicht, dass Du es tust, nur, dass Du weisst, das das so geht. Wird ja schliesslich in vielen Darlehensverträgen mit Restwert gemacht, da der Darlehensnehmer mehr abtragen kann und man somit den RW korrigiert und die Rate steigt. Hier ist das ja auch in Ordnung.
    Anstatt Dich aufzuregen solltest Du lieber Stellung zu meinen Ausführungen nehmen denn du unterstelltest mir, dass ich Zitat "völligen Unsinn" hier schreibe.
    In meinen Ausgangszitat richtete ich meine Aussage auf die Info, dass der RW ja sehr niedrig sei und man kaufen könne und mit Gewinn "weiterschieben". Da Leasing den Erwerb am Ende grundsätzlich ausschliesst (egal ob privat oder gewerblich) wollte ich hier korrigieren...Auf nichts anderes bezog ich mich...
    Geändert von benico (22.11.2013 um 13:38 Uhr)
    "Wir können hier nicht anhalten!! Das ist Fledermausland!!"

    Gruß, Ben

  9. #29
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    Zitat Zitat von benico Beitrag anzeigen
    Anstatt Dich aufzuregen solltest Du lieber Stellung zu meinen Ausführungen nehmen denn du unterstelltest mir, dass ich Zitat "völligen Unsinn" hier schreibe.
    ...
    wie bist Du denn drauf wieso sollte ich Stellung nehmen?? für wen hälst Du Dich ich bin raus
    was hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!

  10. #30
    GMT-Master
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    Der Restwert ist nicht fast null, er ist aber sehr vorsichtig kalkuliert. Ich bin der Meinung, dass der Händler so vorsichtig kalkuliert hat, dass er den Mini auf jeden Fall ohne Verlust, vermutlich mit Gewinn, wieder verkaufen kann. Falls er nach Leasing Ende zurückkommt. Ist ja nicht schlimm und nicht verwerflich.
    Bietet aber auch für den Leasingnehmer die Möglichkeit sehr günstig an ein Auto zu kommen, falls erwünscht.

    Bitte nicht streiten, das ist eine Bekannte von mir, nicht von cardealer.
    Geändert von skask (22.11.2013 um 13:46 Uhr)

  11. #31
    Deepsea Avatar von benico
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    Zitat Zitat von cardealer Beitrag anzeigen
    wie bist Du denn drauf wieso sollte ich Stellung nehmen?? für wen hälst Du Dich ich bin raus
    Für jemanden, der ein "Du schreibst völligen Unsinn" nicht unkommentiert lässt, zumal es schlichtweg kein Unsinn ist... Ich denke aber, dass Du das ganz genau weisst.

    skask: ICH streite mich nicht, ich habe lediglich geschrieben, wie die Lage im Bereich Leasing und den entsprechenden Erlässen aussieht. Ich lasse mir nicht vorwefrfen, "völligen Unsinn" zu schreiben, auch und egal, ob und wenn es auf einem eventuellen Missverständnis basiert.
    Wenn meine Meinung nicht erwünscht ist dann lasse ich dies zukünftig und beschränke mich auf sinnbefreite Kommentare, davon kann man ja nicht genug haben. Bisher dachte ich aber, dass sich jeder hier kostenfrei am Wissen der anderen bereichern darf...

    Dennoch, ein >Leasing< schliesst den Kauf grundsätzlich aus. Steht in den Leasingbedingungen. Egal, ob korrekter Restwert oder "korrigierter Restwert". Nicht zu verwechseln mit einem Darlehensvertrag mit Restrate. Ist aber nicht schlimm, passiert Kunden ständig und oftmals wissen die nciht mal, was für eine Art von Vertrag sie unterschrieben haben. Das ist eigentlich das erstaunliche dabei...
    Geändert von benico (22.11.2013 um 13:55 Uhr)
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    Gruß, Ben

  12. #32
    GMT-Master
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    Also ich bin mir sicher, dass die Bekannte den Mini am Vertragsende kaufen darf, wenn Sie möchte. Allerdings möchte ich mich jetzt nicht festlegen, obs tatsächlich ein Leasing oder sonst was ist. War auf jeden Fall die Mini Smile Aktion.

    Dem TE ist vermutlich egal, wie es heißt, Hauptsache billig. Und da gehen bei der Firma Ungeheuer die Minis ab €111,- los.

  13. #33
    Freccione Avatar von mask
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    Zitat Zitat von skask Beitrag anzeigen
    Also ich bin mir sicher, dass die Bekannte den Mini am Vertragsende kaufen darf, wenn Sie möchte.
    Leute der arme Ben dreht gleich durch und das zu Recht. Lest doch mal richtig was er völlig korrekt schrieb !

    Christoph, natürlich kann deine Bekannte ihren Leasingwagen nach Ende der Vertragszeit kaufen. Allerdings sollte Sie vorab prüfen, ob der Restwert passt, oder sie sich mit dem Kauf evtl. ein Eigentor schießt.


    Grüße Dirk

  14. #34
    officially certified Avatar von cardealer
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    Zitat Zitat von benico Beitrag anzeigen
    Ich unterstelle Dir nicht, dass Du es tust, nur, dass Du weisst, das das so geht....
    nochmal Deutlich ich weiß nicht ob es so geht und kenne niemanden der es je gemacht hat und kann mir auch nicht vorstellen das es praktiziert wird.
    Wüsste ich das es geht müsste ich es gemacht haben oder jemanden kennen der es gemacht hat.
    Also lass diese Unterstellungen!!!
    was hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!

  15. #35
    ehemaliges mitglied
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    Was für ein Affentheater wegen einer 150 EUR Karre.

  16. #36
    Geprüftes Mitglied Avatar von ibi
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    Zitat Zitat von Toppits Beitrag anzeigen
    Was für ein Affentheater wegen einer 150 EUR Karre.

    für den Affentheater sind aber die autoverchecker hier verantwortlich.
    Gruß
    Ibi

  17. #37
    Sea-Dweller Avatar von Ichfreumich
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    Siehe Andienungs- und Drittkäuferbenennungsrecht
    http://www.ald-leasefinanz.de/ald/ku...n/a-bis-f.html
    Grüße Ingo



  18. #38
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    Gast
    Zitat Zitat von ibi Beitrag anzeigen
    für den Affentheater sind aber die autoverchecker hier verantwortlich.
    Genau! Alle sperren, die keine 911er verkaufen.

  19. #39
    officially certified Avatar von cardealer
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    Zitat Zitat von Toppits Beitrag anzeigen
    Genau! Alle sperren, die keine 911er verkaufen.
    ich dachte 911er soll man kaufen nicht verkaufen
    was hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!

  20. #40
    ehemaliges mitglied
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    Ich glaube kaum, wer für 150 brutto ein Auto leasen möchte interessiert sich für einen möglichst niedrigen Restwert oder einen Schubladenvertrag. Also zurück zum Thema und die "Hände schütteln".

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