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  1. #1
    officially certified Avatar von cardealer
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    Zitat Zitat von benico Beitrag anzeigen
    Hohe gewerbliche Leasingrate und für nen Schnapper Restwert kaufen, ich wäre da sehr vorsichtig...ist eine verdeckte Finanzierung, steuerlich kann das schnell in die Hose gehen...
    Völliger Unsinn denn der Restwert richtet sich nicht nach der Höhe der Leasingrate sondern Prozentual nach dem Neupreis.

    edit sagt noch: wenn nach dem Leasing der Kaufpreis vom Händler passt darf man beruhigt zuschlagen
    Geändert von cardealer (22.11.2013 um 12:29 Uhr)
    was hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!

  2. #2
    Deepsea Avatar von benico
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    Zitat Zitat von cardealer Beitrag anzeigen
    Völliger Unsinn denn der Restwert richtet sich nicht nach der Höhe der Leasingrate sondern Prozentual nach dem Neupreis.

    edit sagt noch: wenn nach dem Leasing der Kaufpreis vom Händler passt darf man beruhigt zuschlagen
    Unsinn nein, völliger Unsinn ganz sicher nicht!
    Least man gewerblich so kann und wird man die Raten in der Gewinn- und Verlustrechnung steuerlich geltend machen. Und als VK weisst Du sicher ganz genau, dass und wie man den Restwert "tunen" kann, indem man ihn nämlich schlicht und ergreifen nach unten korrigiert, was eine ebtsprechende Erhöhung der Raten nach sich zieht. Leasing ist für den Leasing nehmer bilanzneutral, bilanziert wird es beim Leasinggeber. Kauft man als Leasingnehmer dann zum "künstlich heruntergesetzten" Restwert am Ende der Laufzeit dann kann dies als versteckte Finanzierung vom Finanzamt angesehen werden bei welcher man sich steuerliche Vorteile (Leasingrate in G+V-Rechnung) verschafft hat und eben das Leasinggut zu einem niedrigen Wert in die eigene Bilanz übernimmt, obwohl eine längere Abschreibung zu Grunde liegen sollte. Darum ist ein Verkauf zum Marktwert wohl ok, zum Restwert jedoch nicht!
    In den Leasingbedingungen steht, dass ein Kauf des Leasinggutes grundsätzlich ausgeschlossen ist.
    Was der Handel macht und was der Kunde macht steht auf einem anderen Blatt.

    Ich zitiere aus Wikipedia:
    "Eine Eigentumsübertragung an den Leasingnehmer darf nicht das fest vereinbarte oder wahrscheinliche Ziel eines Leasingvertrages sein, der ansonsten steuerrechtlich als Mietkaufvertrag qualifiziert wird. Eine vereinbarte Kaufoption des Leasingnehmers darf nicht günstig sein, also beispielsweise unter dem Buchwert des Objektes bei Vertragsende liegen, da der Gesetzgeber in diesem Fall unterstellt, dass das Ausüben der Kaufoption bereits bei Abschluss des Vertrages feststeht und die Eigentumsübertragung das eigentliche Ziel ist. Wenn das Vertragsobjekt durch eine Vertragsdauer nahe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer praktisch verzehrt ist, ordnen die Finanzbehörden das wirtschaftliche Eigentum dem Vertragsnehmer zu. Bei einem Vollamortisationsvertrag über eine kurze Laufzeit gehen die Finanzbehörden davon aus, dass das wirtschaftlich unvernünftig ist und unterstellen verdeckte Nebenabreden zur Eigentumsübertragung."
    "Wir können hier nicht anhalten!! Das ist Fledermausland!!"

    Gruß, Ben

  3. #3
    Freccione Avatar von mask
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    Zitat Zitat von benico Beitrag anzeigen
    Unsinn nein, völliger Unsinn ganz sicher nicht!
    Least man gewerblich so kann und wird man die Raten in der Gewinn- und Verlustrechnung steuerlich geltend machen. Und als VK weisst Du sicher ganz genau, dass und wie man den Restwert "tunen" kann, indem man ihn nämlich schlicht und ergreifen nach unten korrigiert, was eine ebtsprechende Erhöhung der Raten nach sich zieht. Leasing ist für den Leasing nehmer bilanzneutral, bilanziert wird es beim Leasinggeber. Kauft man als Leasingnehmer dann zum "künstlich heruntergesetzten" Restwert am Ende der Laufzeit dann kann dies als versteckte Finanzierung vom Finanzamt angesehen werden bei welcher man sich steuerliche Vorteile (Leasingrate in G+V-Rechnung) verschafft hat und eben das Leasinggut zu einem niedrigen Wert in die eigene Bilanz übernimmt, obwohl eine längere Abschreibung zu Grunde liegen sollte. Darum ist ein Verkauf zum Marktwert wohl ok, zum Restwert jedoch nicht!
    In den Leasingbedingungen steht, dass ein Kauf des Leasinggutes grundsätzlich ausgeschlossen ist.
    Was der Handel macht und was der Kunde macht steht auf einem anderen Blatt.
    100% korrekt.

    Edit: Cardealer meinte wahrscheinlich auch den Kauf zum marktüblichen (ungetunten) Restwert.


    Grüße Dirk

  4. #4
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    Zitat Zitat von benico Beitrag anzeigen
    Und als VK weisst Du sicher ganz genau, dass und wie man den Restwert "tunen" kann, indem man ihn nämlich schlicht und ergreifen nach unten korrigiert, was eine ebtsprechende Erhöhung der Raten nach sich zieht.
    Das ist eine Unterstellung von der ich mich ganz deutlich distanziere.
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  5. #5
    Day-Date Avatar von Sippel
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    Dirk:

    Leasing oder Finanzierung?
    Grüße Sebastian

  6. #6
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    bei Vorbesitz oder Besitz kein Daimler sondern andere Marke, bei 48 Monaten und 10.000Km p.a., ohne Anzahlung sage ich mal ab 179,- Netto Leasingrate für eine sofort Verfügbare neue A Klasse z.zgl. Überführung
    Geändert von cardealer (22.11.2013 um 11:02 Uhr)
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  7. #7
    GMT-Master
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    Der Restwert ist nicht fast null, er ist aber sehr vorsichtig kalkuliert. Ich bin der Meinung, dass der Händler so vorsichtig kalkuliert hat, dass er den Mini auf jeden Fall ohne Verlust, vermutlich mit Gewinn, wieder verkaufen kann. Falls er nach Leasing Ende zurückkommt. Ist ja nicht schlimm und nicht verwerflich.
    Bietet aber auch für den Leasingnehmer die Möglichkeit sehr günstig an ein Auto zu kommen, falls erwünscht.

    Bitte nicht streiten, das ist eine Bekannte von mir, nicht von cardealer.
    Geändert von skask (22.11.2013 um 13:46 Uhr)

  8. #8
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    Was für ein Affentheater wegen einer 150 EUR Karre.

  9. #9
    Geprüftes Mitglied Avatar von ibi
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    Zitat Zitat von Toppits Beitrag anzeigen
    Was für ein Affentheater wegen einer 150 EUR Karre.

    für den Affentheater sind aber die autoverchecker hier verantwortlich.
    Gruß
    Ibi

  10. #10
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    Zitat Zitat von ibi Beitrag anzeigen
    für den Affentheater sind aber die autoverchecker hier verantwortlich.
    Genau! Alle sperren, die keine 911er verkaufen.

  11. #11
    officially certified Avatar von cardealer
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    Zitat Zitat von Toppits Beitrag anzeigen
    Genau! Alle sperren, die keine 911er verkaufen.
    ich dachte 911er soll man kaufen nicht verkaufen
    was hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!

  12. #12
    Sea-Dweller Avatar von Ichfreumich
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    Siehe Andienungs- und Drittkäuferbenennungsrecht
    http://www.ald-leasefinanz.de/ald/ku...n/a-bis-f.html
    Grüße Ingo



  13. #13
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
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    Zitat Zitat von Ichfreumich Beitrag anzeigen
    Siehe Andienungs- und Drittkäuferbenennungsrecht
    http://www.ald-leasefinanz.de/ald/ku...n/a-bis-f.html
    Yes, so isses....ich habe bestimmt schon 15 Autos geleast und JEDESMAL, wenn dieser Passus drinstand, habe ich 3 Monate vor Ende einen Brief bekommen: "Wir machen von unserem Andienungsrecht gebrauch..."- und das auch bei nem 993er Cabrio mit 5,5 K "Restwert".... die haben schlicht und ergreifend keine Lust, Autoverwerter zu spielen. Deswegen umgehe ich grundsätzlich die Leasinggesellschaften der Automobilhersteller, da diese selbst verwerten.
    Gruß,

    Michi

    If the government says you don`t need a gun......buy two!

  14. #14
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    Gast
    Ich glaube kaum, wer für 150 brutto ein Auto leasen möchte interessiert sich für einen möglichst niedrigen Restwert oder einen Schubladenvertrag. Also zurück zum Thema und die "Hände schütteln".

  15. #15
    Geprüftes Mitglied Avatar von ibi
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    was gibts denn für +/- 600,- zum leasen?
    Gruß
    Ibi

  16. #16
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    Zitat Zitat von ibi Beitrag anzeigen
    was gibts denn für +/- 600,- zum leasen?
    einen schönen Daimler für den schönen Ibi
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  17. #17
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    4 Ford Fiesta?

  18. #18
    Double-Red Avatar von Nixus77
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    Hat mein Vater mal nen 730d bekommen fand ich recht guenstig
    Gruß Toan

  19. #19
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    Ibi nimmt nur ein Auto dessen Bedienungsanleitung nicht mehr als 3 Seiten inkl. Einband hat.

  20. #20
    officially certified Avatar von cardealer
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    Zitat Zitat von Toppits Beitrag anzeigen
    Ibi nimmt nur ein Auto dessen Bedienungsanleitung nicht mehr als 3 Seiten inkl. Einband hat.
    unsere Bedienungsanleitungen sind im Comand gespeichert
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