Ich bin nur Patentrechtler, kein Volljurist, aber ich sehe das folgendermaßen: Garantie und Gewährleistung sind zwei verschiedene paar Schuhe. Gewährleistung ist gesetzliche Pflicht, Garantie ein freiwilliges Zusatzangebot des Herstellers. Das freiwillige Zusatzangebot kann natürlich im Rahmen des rechtlich Zulässigen an Bedingungen geknüpft werden. Regelmäßige Inspektionen bei einer Vertragswerkstatt gehören dazu.