Hallo zusammen.
Ich habe mal eine Frage bzgl. der Neuwagengarantie bei einem KFZ.
Ich habe einen Audi,als Jahreswagen gekauft.Dieser hatte im Kaufpaket die Audi Anschlussgarantie für weitere 3 Jahre (Insgesamt also 5) inbegriffen.
Somit sollte in meinem Fall ja eine "Neuwagengarantie" vorliegen und keine Gebruachtwagengarantie.
Nun fällt demnächst die erste Durchsicht an und ich habe in der Nähe keinen kompetenten Audi-Schrauber.
Nur 2 Autohäuser, welche wirklich keinen Dunst haben was sie überhaupt machen.War bei beiden mit vorherigen Modellen und war nicht zufrieden.
Im Nachbarort habe ich allerdings jemand wirklich kompetentes. Problem,er ist autorisierter BMW Schrauber und nicht Audi.
Kann ich, in einem Garantiefall, Probleme bekommen mit Audi, wenn ich beim BWM Schrauber die Durchsichten machen lassen. (Er hat wirklich Ahnung und schraubt auch an allen Modellen rum,nicht nur BMW).
Im Netz habe ich viele Ansichten dazu gefunden. Eine fundierte Meinung z.B. eines Audi Mitarbeiters oder Juristen würde mir allerdings sehr helfen.
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Baum-Darstellung
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20.11.2013, 11:02 #1
Garantieverlust vom Auto durch "Freie Werkstatt"?
Grüße Sebastian
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