Jep:
Angebot beenden?
-> Ein oder mehrere Gebote:
Ja, aber Sie müssen den Artikel an den Höchstbietenden verkaufen.
Ergebnis 1 bis 20 von 62
Thema: ebay-Problem, wie verhalten?
Hybrid-Darstellung
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27.10.2013, 14:17 #1Gruß
Stephan
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27.10.2013, 14:36 #2
Das liest sich ein meinem obigen Link aber anders.

Lediglich der Beweis könnte schwierig werden, wenn das Teil schon entsorgt wurde.
Gemäß den eBay-Grundsätzen dürfen Sie ein Angebot auch dann vorzeitig beenden, wenn der Artikel während der Angebotsdauer ohne Ihr Verschulden beschädigt wird oder verlorengeht (z.B. Verlust, Diebstahl, s. BGH, Urt. v. 8.6.2011, Az.: VIII ZR 305/10). Bitte beachten Sie, dass Sie im Streitfall beweisen müssen, dass der Artikel während der Angebotsdauer ohne Ihr Verschulden beschädigt wurde oder verlorengegangen ist (siehe dazu auch BGH, Urt. v. 08.06.2011, Az.: VIII ZR 305/10 und LG Bochum, Urt. v. 18.12.2012, Az.: 9 S 166/12)Gruß, Stefan
Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.
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