Von wem kommt das Einschreiben? Vom Bieter selbst? Würde ich ignorieren, bis etwas interessantes kommt oder ihm dickes LOL zurück schicken
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Thema: ebay-Problem, wie verhalten?
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27.10.2013, 12:22 #1
ebay-Problem, wie verhalten?
Herrschaften,
vorab erst einmal entschuldigung, dass ich ecuh (mal wieder) mit einem leidigen ebay Problem auf den Zeiger gehewird wohl langsam Zeit, mich bei dem Verein abzumelden....
Habe folgendes Problem: im August das alte Handy meiner Tochter eingestellt (iPhone 3), dieses ist ihr während die Auktion lief in der Tiefgarage runtergefallen, Glas gesprungen, hab es dann in der Mülltonne entsorgt und die Auktion beendet. Jetzt gerade das Einwurfeinschreiben aus der Post gezogen, dass der damalige Höchstbiete das Handy für 2 Euro möchte ..... blabla bla... 8 Seiten Rechtsprechung aus dem Internet dazu .... Laut Ihm hat er nur keine Ansprüche, wenn das Gerät nachweislich gestohlen gemeldet wurde....
Stimmt das? Was ist für den Fall das das Gerät (wie bei mir) schlicht kaputt ging und ich es weggeworfen habe?
Gibt es Erfahrungen dazu?
Einfach das Schreiben ignorieren?
Was ein Terz, dass dafür Zeit draufgeht .... schon mal vielen Dank für eure HilfeGrüße, Tobias
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When nothing goes right go left
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27.10.2013, 13:04 #2--
Beste Grüße, Andreas
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27.10.2013, 13:19 #3ehemaliges mitgliedGast
da hast du unter umständen ein problem.
wenn gebote drauf sind darfst du nichtmehr vorzeitig beenden. könnte teuer für dich werden, wenn der höchstbietende krass drauf ist.
fehlerhalten deinerseits.
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27.10.2013, 13:20 #4
eos: ja, kommt vom Bieter selbst. Also erst mal abwarten bis was vom RA kommt?
Grüße, Tobias
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When nothing goes right go left
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27.10.2013, 13:22 #5
116233: hab ich so auch schon mal gehört, aber was ist der Fall wenn das Ding tatsächlich kaputt ist? Also mit zweitem Account seinen Krempel selbst kaufen? Dachte, dafür gäbe es bei ebay die Möglichkeit zu beenden, wenn der Artikel kaputt oder verloren gegangen ist
Grüße, Tobias
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When nothing goes right go left
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27.10.2013, 13:26 #6ehemaliges mitgliedGast
ebay recht ist nicht deutsches recht.
du hättest einen artikel der in einer auktion läuft halt nicht weiter benutzen, sonder schon schön verpackt weglegen sollen.
wenn der andere schlau ist und es durchzieht kann es teuer werden, kommt aber auch auf den richter an...
differenz von gebot zum np (oder zeitwert) als schadensersatz.
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27.10.2013, 13:27 #7
Für mich persöhnlich gilt folgendes:
Wenn ich was zum Verkauf anbiete benutze ich es grundsätzlich nicht mehr !!!
Wenn du oder deine Tochter den Verkaufsgegenstand weiterhin benutzt hast, und das Teil warum auch immer geschrottest hast, musst du natürlich für Ersatz sorgen, oder dich mit dem Käufer irgendwie einigen.Harry
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27.10.2013, 13:36 #8
Lies Dir das mal durch.
http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html
http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_3.htmlGeändert von Spacewalker (27.10.2013 um 13:38 Uhr)
Gruß, Stefan
Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.
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27.10.2013, 13:42 #9
dazu eine frage:
ebay bietet das vorzeitige beenden technisch an.
dazu kann man abgegebene gebote streichen und folgende gründe angeben:
- der artikel steht nicht mehr zum verkauf
- der artikel ist defekt oder verloren gegangen
- anderer grund.
so ungefär.
gelten für beide nicht diese "rechte" der plattform?
eäre absurd wenn nicht, oder?
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27.10.2013, 13:44 #10ehemaliges mitgliedGast
was ebay anbietet und für sich selber korrekt findet, hat nichts mit deutschem recht zu tuhn oder wie man wirklich vorgehen sollte.
sind viele schon in die falle getappt.
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27.10.2013, 13:44 #11
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- Beiträge
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Wenn ich hier ne Uhr anbiete trage ich die doch auch nicht mehr. Gehe ich auch von aus das der Rest das auch so macht. Weil was nützen mir dann die Angebotsbilder? Haut einer nem Tag vor dem Verlauf ne Macke rein die nicht auf den Bildern ist, ich ginge aber davon aus die ist im Zustand der Abbildungen, ich käme mir verarscht vor.
Zum Problem: ein Kumpel hat auch mal einen Artikel trotz Geboten beendet weil außerhalb verkauft und nach schreiben vom Anwalt gezahlt. Klar ist es ne Masche, aber trotzdem lag der Fehler bei dir. Richtig wäre es gewesen die Artikelbeschreibung zu ändern und den Bietern die Entscheidung zur gebotsrücknahne zu überlassen. Und mehr als die Mülltonne hätten die bestimmt gezahlt... Vll war es ja doch eher so wie bei meinem Kumpel..wenn ja, dann weißte immerhin warum du zahlst...Gruß, Christian
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27.10.2013, 13:50 #12
Hätte, wäre.... Das Malheur ist nun mal passiert. Also wenn ich einen Artikel vorzeitig beendet habe, hat mich eBay selbst nie darauf hingewiesen, das der Artikel nun an den Höchstbietenden verkauft werden muß. Man kann alle Gebote streichen lassen, dann ist die Sache erledigt, oder man kann den Artikel an den aktuell Höchstbietenden verkaufen. Mehr Möglichkeiten kenne ich nicht. Wenn man grundsätzlich vorzeitig beendete Angebote verkaufen muß, würde eBay doch diese Möglichkeit gar nicht anbieten und die Auktion würde grundsätzlich bis zum Ende laufen. Alles andere ist meiner Meinung unlogisch.
"Der Artikel ist beschädigt worden" ist ganz normal als Grund für vorzeitig beendete Angebote verfügbar.Geändert von trophy (27.10.2013 um 13:53 Uhr)
Schöne Grüße, Andreas
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27.10.2013, 14:03 #13
Nach etwas googlen gab es 2011 wohl einen Gerichtsentscheid und ein Artikel muß in der Tat an den Höchstbietenden verkauft werden. Gut das es solche Threads wie diesen hier gibt. War mit gar nicht bewusst die Sache. Dann kann man in Zukunft eigentlich nur noch mit einem eigenen Zweitaccount, oder dem Account eines Freundes bieten bis dieser Höchstbietender ist, und dann die Auktion beenden.
Schöne Grüße, Andreas
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27.10.2013, 14:17 #14
Jep:
Angebot beenden?
-> Ein oder mehrere Gebote:
Ja, aber Sie müssen den Artikel an den Höchstbietenden verkaufen.Gruß
Stephan
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27.10.2013, 14:21 #15ehemaliges mitgliedGast
anderes beispiel, nur weil man einen fall bei einem nicht zahlungswilligen käufer eröffnet und den durchlaufen lässt, ist man noch lange nicht aus dem geschlossenen vertrag raus
die sache ist dann zwar ebaytechnisch gegessen, aber noch lange nicht vor gericht. sind immer zwei paar schuhe.
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27.10.2013, 14:33 #16
Das und andere Fälle bestätigen meine Entscheidung, seit
Jahren in der Bucht nichts mehr einzustellen.
ManfredEin Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.
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27.10.2013, 14:36 #17
Das liest sich ein meinem obigen Link aber anders.
Lediglich der Beweis könnte schwierig werden, wenn das Teil schon entsorgt wurde.
Gemäß den eBay-Grundsätzen dürfen Sie ein Angebot auch dann vorzeitig beenden, wenn der Artikel während der Angebotsdauer ohne Ihr Verschulden beschädigt wird oder verlorengeht (z.B. Verlust, Diebstahl, s. BGH, Urt. v. 8.6.2011, Az.: VIII ZR 305/10). Bitte beachten Sie, dass Sie im Streitfall beweisen müssen, dass der Artikel während der Angebotsdauer ohne Ihr Verschulden beschädigt wurde oder verlorengegangen ist (siehe dazu auch BGH, Urt. v. 08.06.2011, Az.: VIII ZR 305/10 und LG Bochum, Urt. v. 18.12.2012, Az.: 9 S 166/12)Gruß, Stefan
Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.
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27.10.2013, 14:39 #18
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27.10.2013, 14:58 #19
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27.10.2013, 15:05 #20
ebay wird immer ,komischer, komplizierter und vor allem TEURER, wenn ihr alle Gebühren inkl. paypal addiert, kommt weit über 10% raus
gruß lachender
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