Zitat Zitat von 116233 Beitrag anzeigen
ebay recht ist nicht deutsches recht.
dazu eine frage:
ebay bietet das vorzeitige beenden technisch an.
dazu kann man abgegebene gebote streichen und folgende gründe angeben:
- der artikel steht nicht mehr zum verkauf
- der artikel ist defekt oder verloren gegangen
- anderer grund.

so ungefär.

gelten für beide nicht diese "rechte" der plattform?
eäre absurd wenn nicht, oder?