Von wem kommt das Einschreiben? Vom Bieter selbst? Würde ich ignorieren, bis etwas interessantes kommt oder ihm dickes LOL zurück schicken
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Thema: ebay-Problem, wie verhalten?
Hybrid-Darstellung
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27.10.2013, 13:04 #1--
Beste Grüße, Andreas
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27.10.2013, 13:22 #2
116233: hab ich so auch schon mal gehört, aber was ist der Fall wenn das Ding tatsächlich kaputt ist? Also mit zweitem Account seinen Krempel selbst kaufen? Dachte, dafür gäbe es bei ebay die Möglichkeit zu beenden, wenn der Artikel kaputt oder verloren gegangen ist
Grüße, Tobias
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When nothing goes right go left
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27.10.2013, 13:26 #3ehemaliges mitgliedGast
ebay recht ist nicht deutsches recht.
du hättest einen artikel der in einer auktion läuft halt nicht weiter benutzen, sonder schon schön verpackt weglegen sollen.
wenn der andere schlau ist und es durchzieht kann es teuer werden, kommt aber auch auf den richter an...
differenz von gebot zum np (oder zeitwert) als schadensersatz.
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27.10.2013, 13:42 #4
dazu eine frage:
ebay bietet das vorzeitige beenden technisch an.
dazu kann man abgegebene gebote streichen und folgende gründe angeben:
- der artikel steht nicht mehr zum verkauf
- der artikel ist defekt oder verloren gegangen
- anderer grund.
so ungefär.
gelten für beide nicht diese "rechte" der plattform?
eäre absurd wenn nicht, oder?
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