Zitat Zitat von Doktor Krone Beitrag anzeigen
. Egal, was meinetwegen das deutsche Recht in diesen Fällen für Feinheiten aus den hintersten Schubladen hervorholt: ein Vertrag kommt nur mit dem Höchstbietenden nach Beendigung der Auktion zustande. Punkt. Ist ganz einfach. Wer damit nicht klarkommt, soll gerne kommen.
Und genau das ist der Fall, wenn man eine Auktion vorzeitig beendet. Ich habe im Bekanntenkreis auch einen Fall, wo eine Auktion vorzeitig beendet wurde und der Bekannte dann den Artikel entsprechend günstig verkaufen musste bzw. schadensersatzpflichtig wurde. Ich sehe das Problem ehrlich gesagt bei ebay, hier wird zwar die Möglichkeit, Auktionen abzubrechen angeboten aber nicht auf die rechtlichen Konsequenzen hingewiesen.