Wertes Forum,
gerne hätte ich mal eine Meinung zu folgendem Sachverhalt:
Ich wurde beklagt, es gab eine gerichtliche Anhörung, in der kein Vergleich erzielt werden konnte.
Nachdem das Gerichtsprotokoll nun zugestellt wurde ist eine klare Tendenz in meine Richtung erkennbar, sprich die Klage wird vermutlich abgewiesen.
Jetzt würde die Gegenseite doch einem Vergleich zustimmen, zu meinem vor Gericht maximal gebotenen Betrag.
Mittlerweile, und aufgrund des Protokolls, bin ich allerdings nicht mehr Willens soviel Geld auszugeben, zumal ja noch meine Anwaltskosten sowie hälftige Gerichtskosten on Top kommen.
Was ich mich nun frage:
Legt es das Gericht bei einem Urteil ggf. negativ aus, dass ich doch keinem Vergleich mehr zustimme?
Aktuell wäre ich maximal bereit 50% meines ursprünglichen Betrags zu bieten, um die Sache abzuschliessen, darauf wird sich die Gegenseite (Gier) allerdings kaum einlassen.
Danke für sachdienliche Hinweise/Tipps
Ergebnis 1 bis 20 von 22
Baum-Darstellung
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25.10.2013, 17:29 #1
rechtlicher Rat erbeten -> Vergleich
Grüße,
Stefan
schreibts mir in die Kommentare, macht das Herz rot und drückt das Plus weg.
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