Zu deiner Frage: Nein, das darf dir das Gericht natürlich nicht anlasten. Aber eigentlich sollte dein Anwalt dir doch raten, ob du dem Vergleich zustimmen solltest oder nicht.
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25.10.2013, 17:29 #1
rechtlicher Rat erbeten -> Vergleich
Wertes Forum,
gerne hätte ich mal eine Meinung zu folgendem Sachverhalt:
Ich wurde beklagt, es gab eine gerichtliche Anhörung, in der kein Vergleich erzielt werden konnte.
Nachdem das Gerichtsprotokoll nun zugestellt wurde ist eine klare Tendenz in meine Richtung erkennbar, sprich die Klage wird vermutlich abgewiesen.
Jetzt würde die Gegenseite doch einem Vergleich zustimmen, zu meinem vor Gericht maximal gebotenen Betrag.
Mittlerweile, und aufgrund des Protokolls, bin ich allerdings nicht mehr Willens soviel Geld auszugeben, zumal ja noch meine Anwaltskosten sowie hälftige Gerichtskosten on Top kommen.
Was ich mich nun frage:
Legt es das Gericht bei einem Urteil ggf. negativ aus, dass ich doch keinem Vergleich mehr zustimme?
Aktuell wäre ich maximal bereit 50% meines ursprünglichen Betrags zu bieten, um die Sache abzuschliessen, darauf wird sich die Gegenseite (Gier) allerdings kaum einlassen.
Danke für sachdienliche Hinweise/TippsGrüße,
Stefan
schreibts mir in die Kommentare, macht das Herz rot und drückt das Plus weg.
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25.10.2013, 17:41 #2Grüße
Jonathan
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25.10.2013, 18:23 #3
Ein souveränes Gericht wird das nicht negativ werten. Und es scheint ein solches zu sein. Denn ein auf einen Vergleich fixiertes Gericht wird eben keine klaren Tendenzen erkennen lassen. Eben genau, weil es Reaktionen wie deine vermeiden möchte.
Mach es von den Gesamtumständen abhängig. Wenn es dein Nachbar ist, lass ihm sein Gesicht. Bei deiner Mutter stimm sofort zu.
Bei einem unbekannten Internethändler wüsste ich, was zu tun ist. Anscheinend befindest du dich ja näher am rechtlich unbedenklichen Fahrwasser...
Viel ErfolgGruß, Markus
„Eine Platin Rolex! Ich hab schon immer eine Platin Rolex gewollt. Ich hab mir beinah mal eine gekauft, aber ich Idiot hab stattdessen meine Familie krankenversichert.“ (Two and a Half Men)
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25.10.2013, 18:39 #4ehemaliges mitgliedGast
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25.10.2013, 18:41 #5ehemaliges mitgliedGast
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25.10.2013, 18:51 #6
Dafür reduzieren sich die Gerichtskosten auf ein Drittel!
Viele Grüße,
Malte
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25.10.2013, 18:58 #7RAMichelGast
Die Vergleichsgebühr heißt seit 2004 Einigungsgebühr und wird gern mitgenommen.
Wenn Du es selbst nicht entscheiden kannst oder willst, ist bei der geschilderten Situation für Außenstehende keine Beratung möglich. Entweder setzt du auf Risiko oder wählst den teureren, aber absolut kalkulierbaren Weg des Vergleichs.
Für Deinen Anwalt ist die Situation ebenfalls suboptimal: Wenn er dazu rät die Sache durchentscheiden zu lassen und dann ein Ergebnis zu Deinen Lasten herauskommt, ist er der Buhmann, weil er halt nicht über hellseherische Kräfte verfügt. Deshalb verstehe ich jeden Anwalt, der in einer vergleichbaren Situation zum Vergleichsschluss rät, ggf. unter Nachverhandlung der Vergleichssumme unter Bezugnahme auf den richterlichen Hinweis.
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25.10.2013, 19:09 #8ehemaliges mitgliedGast
Ah, ein Zivilanwalt hat sich zu Wort gemeldet.........
was habe ich gesagt ?
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25.10.2013, 19:23 #9
- Registriert seit
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25.10.2013, 19:24 #10ehemaliges mitgliedGast
Normal, oder ?
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25.10.2013, 19:31 #11
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25.10.2013, 20:23 #12
Danke für Eure zahlreichen Beiträge!!!
Mein Anwalt ist sein Geld schon wert, keine Frage und verdient hat er auch schon ne Seadweller ohne Vergleich bzw. Urteil.
Meine Frau nimmt die Sache ziemlich mit, daher riet mein Anwalt in der Anhörung auch zum Vergleich, und die Sache wäre vom Tisch.
Wie ich aber oben schon schrub, sind meine Frau und ich - nachdem wir das Protokoll 300 Mal durchgelesen haben - eigentlich der Meinung das Pferd jetzt bis zum Ende zu reiten...
Die Gegenseite scheint das Protokoll ja ähnlich zu deuten, sonst wäre jetzt nicht plötzlich doch noch ein Vergleichsangebot gekommen.
Wobei wir ja bei einem Vergleich ziemlich viel zahlen würden: Unsere Anwaltskosten + Vergleichssumme + Hälfte der Gerichtskosten.
Wohingegen der Kläger bei einer Abweisung der Klage nix bekommt, unseren Anwalt zu zahlen hat und die Gerichtskosten.Grüße,
Stefan
schreibts mir in die Kommentare, macht das Herz rot und drückt das Plus weg.
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25.10.2013, 20:31 #13
No Risk no Fun. Wenn Du Dir Sicher bist im Recht zu sein und ne Niederlage verschmerzen kannst, lass es krachen.
Gruß, Max
Bollinger!
Wenns '69er ist, haben Sie mich erwartet.
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25.10.2013, 20:43 #14RAMichelGast
Problematisch wird es auch, wenn Dein Prozessgegner nach einem für ihn negativen Urteil finanziell abschmiert und du mit einem Titel in der Hand leer ausgehst...
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25.10.2013, 21:09 #15
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25.10.2013, 22:29 #16
Das wird nicht geschehen, der Gegner steht gut im Saft, was mich ja auch so ärgert. Typus Dagobert Duck.
Tja, mein Bauchgefühl sagt das auch, allerdings bin ich bis jetzt immer (zu) nett durchs Leben gegangen, und eigentlich als klügerer auch immer nachgegeben...Grüße,
Stefan
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26.10.2013, 02:10 #17Gruß, Markus
„Eine Platin Rolex! Ich hab schon immer eine Platin Rolex gewollt. Ich hab mir beinah mal eine gekauft, aber ich Idiot hab stattdessen meine Familie krankenversichert.“ (Two and a Half Men)
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26.10.2013, 09:16 #18
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26.10.2013, 09:21 #19
PS: meine 20 Jahre Tätigkeit hat mich übrigens genau das Gegenteil gelehrt:
Bei nem Vergleich ist der Anwalt der "Buhmann", weil er zu nem Vergleich riet, obwohl man doch den Prozeß glorios gewonnen hätte.
Bei einem negativen Urteilsspruch hingegen ist der böse Richter schuld!
Beste kollegiale Grüße, Thomas
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26.10.2013, 10:58 #20
Mir war es doch nur wichtig, auch auf "eure" Erfolgsprämien hinzuweisen.
Letztendlich ist es doch beidseitig ein Jammern auf höchstem Niveau.
Aber genug OT: Der TS hat ja jetzt einiges an Meinungen gehört und dazu einen guten Anwalt. Da wird die Wahl der richtigen Entscheidung nicht zu schwar fallen.Gruß, Markus
„Eine Platin Rolex! Ich hab schon immer eine Platin Rolex gewollt. Ich hab mir beinah mal eine gekauft, aber ich Idiot hab stattdessen meine Familie krankenversichert.“ (Two and a Half Men)
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