Hallo liebe Versicherungsfachleute und Anwälte!


Sachverhalt:

Meine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung will einen eingereichten Schaden nicht zahlen.
Daraufhin habe ich die für mich unbrauchbare Versicherung gekündigt.
Kündigungsbestätigung kam, aber zum 01.08.2014

Ich hatte immer in Erinnerung, das Sachversicherungen beim eintritt eines Schadensfalles sofort kündbar sind.

Die Versicherung sagt, dies wäre nur so, wenn eine Zahlung erfolgt sei.



(Dann würd ich sie ja net kündigen)

Ist das so rechtens? Oder muss ich mich mit denen streiten?