Ich bin kein ausgewiesener Schadensrechtler, hege aber meine Zweifel an einer Regulierung.

Dazu bedürfte es wohl schon der Darstellung eines äußeren Schadens oder einer Abweichung im Gangverhalten. Wer reguliert denn den Schaden für dich? Ich würde die gegnerische Versicherung entsprechend anschreiben, aber keine große Hoffnung hegen.