sorry, jetzt erst gelesen & bevor es falsch verstanden wird/wurde:

Das Rabattgrundjahr bleibt und wird einem Folgeversicherer auch mitgeteilt (also auch eventuelle Schäden).

Meine Info bezog sich darauf, das eventuelle Sondereinstufungen vom Nachversicherer als Sondereinstufungen übernommen werden (können), wenn dieses z.B. beim Wechsel dem Kunden nicht offensichtlich war.