Hallo liebes Forum,

ich (Privatperson) habe im April diesen Jahres bei einem Kölner Autohändler einen gebrauchten BMW 320d touring gekauft, EZ 10.2008 / 99.000 Km.

Am vergangenen Montag ging während der Fahrt der Motor aus, ich blieb mit einer Panne liegen.
BMW Servicemobile war vor Ort, meite: abschleppen.

Heute rief mich die BMW Vertragswerkstatt an und teile mir mit, dass mein Auto einen Motorschaden hat (Zylinder Laufbuchsen am 1. und 2. Zylinder durchgebrannt)

Reparaturkosten 11.500.- Euro !!! (Lohn 2700.- plus Mat. 8800.-)

Ich habe das Auto mit einer Gebrauchtwagen Garantie von der Firma "Intec" gekauft.
Diese Garantie wird vermutlich die Lohnkosten zu 100% übernehmen und 50% vom Material.

Es bliebe für mich dann noch die Differenz zu zahlen ca. 4500.- Euro

Das möchte ich jedoch mit aller Macht von mir abwenden.

- muss nicht in diesem Fall der Händler dafür haften ? (Gewährleistung §434 bgb)
- wie sieht hier die Rechtslage genau aus ?
- hat schon mal jemand hier ähnliche Situation erlebt ? mit welchem Ausgang ?

Vielen Dank