Hallo,
kann mir jemand fundierte informationen zu folgendem Sachverhalt geben...
Eine Firma wird verkauft. Es findet ein Betriebsübergang nach Para. 613 statt. Die übernommenen Arbeitnehmer haben, soweit mir bekannt, eine einjährige Veränderungssperre.
Dürfen innerhalb dieses Jahres Kündigungen erfolgen ?
Oder anders gefragt, dürfen während des Jhres Kündigungen erfolgen mit einer Frist nach dem Jahr ( Veränderungssperre ) oder erst NACH dem Jahr der Veränderungssperre mit entsprechenden gesetzlichen Kündigungsfristen.
Wäre für eine hilfreiche Antwort sehr dankbar.
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Baum-Darstellung
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20.07.2013, 16:33 #1
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Kündigung während der Veränderungssperre ? Arbeitsanwalt hier ....
Besten Gruss
Micha
Noch eine Uhr und es kommt Peter Zwegat !
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