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  1. #1
    Deepsea
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    Kündigung während der Veränderungssperre ? Arbeitsanwalt hier ....

    Hallo,

    kann mir jemand fundierte informationen zu folgendem Sachverhalt geben...

    Eine Firma wird verkauft. Es findet ein Betriebsübergang nach Para. 613 statt. Die übernommenen Arbeitnehmer haben, soweit mir bekannt, eine einjährige Veränderungssperre.

    Dürfen innerhalb dieses Jahres Kündigungen erfolgen ?

    Oder anders gefragt, dürfen während des Jhres Kündigungen erfolgen mit einer Frist nach dem Jahr ( Veränderungssperre ) oder erst NACH dem Jahr der Veränderungssperre mit entsprechenden gesetzlichen Kündigungsfristen.

    Wäre für eine hilfreiche Antwort sehr dankbar.
    Besten Gruss
    Micha

    Noch eine Uhr und es kommt Peter Zwegat !

  2. #2
    GODFATHER Avatar von Mawal
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    613a schützt für exakt ein Jahr und nicht 1 Jahr + irgendwelche Kündigungsfristen. Bin kein Anwalt habe aber beruflich ziemlich viel mit 613a zu tun gehabt.
    Martin

    Everything!

  3. #3
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    Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers durch den bisherigen Arbeitgeber oder durch den neuen Inhaber wegen des Übergangs eines Betriebs oder eines Betriebsteils ist unwirksam. Das Recht zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen bleibt unberührt.


    Bissel Lesestoff:

    http://tk-it.nrw.verdi.de/weitere_th..._nach_613a_bgb
    Geändert von SWA1967 (20.07.2013 um 16:59 Uhr)

  4. #4
    Deepsea
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    sorry falls ich mich falsch ausgedrückt habe.

    Nehmen wir an die Firma wird zum 1.1.2013 verkauft nach 613. Ein AN hat Kündigungsschutz von 6 Monaten.

    Ist es jetzt ok innerhalb dieses Jahres ( 1.1.2013 bis 31.12.2013 ) zum 31.01.2014 zu kündigen oder muss der neue Inhaber das Jahr abwarten und darf erst dann mit der Frist von 6 Monaten kündigen ?

    Sweit mit bekannt darf in dem einen Jahr ( Veränderungssperre ) auch keine Anderungskündigung ausgesprochen werden.

    Wenn sich ein Jahr nichts ändern darf, darf ich doch auch nicht betriebsbedingt kündigen -richtig ? Kündige ich nach dem Jahr, muss ich ja auch die gesetztliche Kündigungsfrist einhalten, sonst wäre es gesetzwidrig - richtig ?

    So wie ich es sehe verpflichtet sich doch der neue AG die Altverträge und Bedingungen bei 613 so zu belassen wie sie sind und das für 1 Jahr. Wenn er nun während dieses Jahres kündigt verändert er doch was, mit der Kündigungsfrist zwar zum Ende des Jahres aber gleichwohl WÄHREND des Jahres. Insofern könnte er doch erst nach dem Jahr kündigen.

    Seh ich das falsch ?
    Geändert von Hunter99 (20.07.2013 um 17:08 Uhr)
    Besten Gruss
    Micha

    Noch eine Uhr und es kommt Peter Zwegat !

  5. #5
    Gesperrter User
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    Lies den Link oben mal durch, steht alles drin.

  6. #6
    GODFATHER Avatar von Mawal
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    Zitat Zitat von Hunter99 Beitrag anzeigen
    Seh ich das falsch ?

    ja
    Martin

    Everything!

  7. #7
    GODFATHER Avatar von Mawal
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    1 Jahr zu gleichen Bedingungen beschäftigt, das war es...
    Martin

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  8. #8
    Double-Red Avatar von sausapia
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    Ansonsten würdest Du besser gestellt sein als die Mitarbeiter des aufnehmenden Betriebs. Das ist die für Dich tragische Logik dahinter.

    Rheinische Grüße, Frank

  9. #9
    Deepsea
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    ok, danke erstmal bis hierhin.
    Besten Gruss
    Micha

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