Dann muß man sich also bei einem Rolex Kauf demnach immer erst informieren, ob da schon vielleicht die 5-jahres Frist i.S.v. § 479 II 2 BGB abgelaufen ist ... na wie schön.
Ob die Verkäufer bei den Konzessionären überhaupt diesen Paragraphen kennen ?

Na ein Glück, dass bei meiner über das Forum gekauften WG Daytona bislang kein Schaden aufgetreten ist, sonst könnte ich mich wohl auch mit Rolex Köln rumnerven, zumal ich keine Rechnung habe, sondern nur die Garantiekarte.

Boris