Sollte die Uhr
1. von einem offiziellen Rolex-Konzessionär verkauft worden sein und
2. das Garantie-Zertifikat ordnungsgemäß und vollständig ausgefüllt sein

gilt die weltweite Rolex-Garantie ab Kaufdatum 2 Jahre.
Da gibt es keinen Interpretationsspielraum.

Die Frage ist nur, ob die gewünschte Reparatur unter die ( freiwilligen gewährten )Garantieleistungen fällt.
Bitte nicht verwechseln mit der gesetzlichen Gewährleistung.