Sollte die Uhr
1. von einem offiziellen Rolex-Konzessionär verkauft worden sein und
2. das Garantie-Zertifikat ordnungsgemäß und vollständig ausgefüllt sein
gilt die weltweite Rolex-Garantie ab Kaufdatum 2 Jahre.
Da gibt es keinen Interpretationsspielraum.
Die Frage ist nur, ob die gewünschte Reparatur unter die ( freiwilligen gewährten )Garantieleistungen fällt.
Bitte nicht verwechseln mit der gesetzlichen Gewährleistung.
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Thema: Kanaren Rolex
Baum-Darstellung
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14.07.2013, 14:36 #11Beste Grüße!
Peter
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