Für mich hat Rolex Deutschland (Technik) das Schreiben an den Einsender - in diesem Fall Wempe Hamburg - adressiert. Deutlicher geht es doch kaum.
Nach meinen, zugegebenermaßen nur sehr holzschnittartig vorhandenen Rechtskenntnissen, könnte Rolex sich nur darauf berufen, dass der Konzi die Uhr explizit als ältere Lagerware mit eingeschränkten Garantiebedingungen unter Gewährung eines Rabattes X verkauft hat. Das hätte dann aber beim Kauf schriftlich festgehalten werden müssen.
Wie auch immer, es bleibt festzuhalten, dass es von Rolex extrem kleinlich ist, und der Unternehmensphilosophie in keinster Weise gerecht wird.
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Thema: Kanaren Rolex
Hybrid-Darstellung
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15.07.2013, 10:14 #1Gruß Frank
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15.07.2013, 10:19 #2
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15.07.2013, 10:28 #3
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15.07.2013, 10:48 #4
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3-4 Jahren nach auslieferung an den Konzi,ja kleinlich.Keine Frage.
Aber nach 8 Jahren ??
Denn noch bei einer WG Lünette und einem Schaden der wahrscheinlich altetersbedingt ist und durch die jahrelange Ausstellung im Schaufenster des Konzis entstanden ist ??
Meiner Meinung nach ist hier der Konzi in der Haftung und nicht Rolex.
Finde das Verhalten von Rolex bei einer 8 Jahre alten Uhr,die 2005 gerade mal 4700€ gekostet hat und wahrscheinlich jede PE beim Konzi auf dem Preisschild fleissig mit gemacht hat,überhaupt nicht kleinlich.
Bei einer 3-4 Jahre alten Uhr hätte ich allerdings auch eine andere Meinung.
Und die Garantieproblematik bei so einer alten Uhr sollte zumindest dem Geschäftsführer bekannt sein.
Den Kunden jedoch drüber nicht zu informieren,schützt den Konzi allerdings nicht viel bei Gewährleistungsansprüchen ...VG
Udo
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15.07.2013, 11:12 #5
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völlig richtig. Ist ausschließlich ein Thema des verkaufenden Händlers.
Ist genau dasselbe beim Autokauf. Wenn das Fahrzeug älter als 1 Jahr ist gelten andere Richtlinen. Diese muss der Händler dem Kunden vorlegen, diese muß die entsp. Hinweise unterschreiben.
Also zuerst mal mit dem Konzi auf den Kanaren reden. Vielleicht bessert er aus Kulanzgründen nach; dann aber auf eigene kosten. Rolex ist da raus.
Wobe
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15.07.2013, 11:39 #6
Udo, ich kann verstehen, worauf Du raus willst, und ja, vielleicht kann man es so sehen.
Aber wenn ich Deinen Ansatz weiterverfolge, wäre Rolex in der Pflicht, zu alte Uhren (das muss dann genau definiert werden) vom Konzi zurückzukaufen, oder ihm zu untersagen, diese mit einem Garantiezertifikat (aktuell abgestempelt) zu verkaufen. Die Marketingabteilung in Genf hätte dann die Aufgabe, dem Kunden zu vermitteln: Kaufen Sie weltweit unser Spitzenprodukt nur bei autorisierten Fachhändlern und achten Sie zusätzlich darauf, dass die ihnen angebotene Uhr nicht älter als X Jahre und X Monate ist. Na dann Prost!Gruß Frank
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15.07.2013, 11:59 #7
Wenn keine gesonderte Vereinbarung mir dem Käufer getroffen wurde, ist Rolex (auch ohne den Weg über den Händler) in der Pflicht seiner allgemeinen Garantiezusage nachzukommen. Es kann NICHT vom Kunden erwartet werden, dass er sich über den Produktionszeitpunkt der Ware informiert.
Wenn dieses Versäumnis des Händlers nicht konform zur Geschäftspolitik oder den Vereinbarungen zwischen Konzessionären und Rolex ist, so muss sich Rolex mit dem Konzi auseinander setzen.(daher evtl. auch die Anforderung der Rechnung)
Eine solche Antwort von Rolex ist allerdings nicht nur hochgradig peinlich, sondern juristisch garantiert erfolgreich anfechtbar.
Wie gesagt; vorausgesetzt es handelte sich um einen regulären Kauf bei einem Konzi, ohne gesonderte Vereinbarung.Gruß, der Carsten
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15.07.2013, 11:16 #8
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15.07.2013, 11:32 #9
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So wie ich es verstanden habe, wollte Rolex die Rechnung der Uhr....
Frage: Was hätte denn auf der Rechnung stehen müssen, damit sie den Schaden ohne Berechnung regulieren?Gruss Markus
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15.07.2013, 12:05 #10
Wenn es wirkliche eine "Neuuhr" ist, hätte ich schon längst in Köln angerufen und mir den Sachverhalt erklären lassen.
Aber mich würde auf jeden Fall die Rechnung des Konzis zusammen mit dem Zerti interessieren, bevor hier noch weiter spekuliert wird.Es grüßt, Gerd G.
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15.07.2013, 12:19 #11
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Ich glaube Wir haben Uns über die mittlerweile 6 Seiten dem Punkt doch angenähert.
Für mich wäre das Fazit...Völlig egal was Rolex mit seinen Konzis vereinbart (und da scheint einiges im Argen zu liegen) der Kunde darf in keinem Fall der Leidtragende sein. Was ich über die letzten 3 Jahre allein in diesem Forum zum Thema Rolex Köln/Konzis/Rolex Genf gelesen, und auch selbst erfahren habe, ist einem Global Player in Sachen Uhren absolut unwürdig!!
Grüsse JanIf you pray hard enough, you can make water run uphill! How hard? Hard enough to make water run uphill, of course!
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15.07.2013, 12:41 #12
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Dann muß man sich also bei einem Rolex Kauf demnach immer erst informieren, ob da schon vielleicht die 5-jahres Frist i.S.v. § 479 II 2 BGB abgelaufen ist ... na wie schön.
Ob die Verkäufer bei den Konzessionären überhaupt diesen Paragraphen kennen ?
Na ein Glück, dass bei meiner über das Forum gekauften WG Daytona bislang kein Schaden aufgetreten ist, sonst könnte ich mich wohl auch mit Rolex Köln rumnerven, zumal ich keine Rechnung habe, sondern nur die Garantiekarte.
Boris
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15.07.2013, 12:44 #13
...was mir genauso übel aufstösst ist die Tatsache das sich Rolex zu einem gewährten Rabatt äußert.
Das ist Sache zwischen Konzi und Käufer und geht Rolex imho überhaupt nichts an.
Daraus dann einen Grund zu konstruieren die Revisions-Kosten auf den Käufer abzuwälzen...der größte Luxus ist Zeit...
Viele Grüße,
Robert
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15.07.2013, 13:04 #14
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15.07.2013, 12:49 #15
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Unabhängig von jeglicher Rechtslage......Rolex Deutschland einfach mal anzurufen, halte ich für einen guten Weg. Und wenn alle Stricke reißen......Händler auf den Kanaren kontaktieren und um Zusendung einer Lünette bitten. Die Montage in D wird ja bezahlbar sein.
LG
Michael"Versuche nicht, ein erfolgreicher Mensch, sondern lieber, ein wertvoller Mensch zu werden." Albert Einstein
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15.07.2013, 13:32 #16
Von Rabatt steht ja nichts in dem Schreiben. Rolex spricht von einem "Sonderpreis"
.
Den könnte Rolex aber dem Konzi für den Abverkauf älterer Lagerware gemacht haben.
Dann ergäbe auch das Schreiben, meiner Meinung nach, wieder einen Sinn.Es grüßt, Gerd G.
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15.07.2013, 13:52 #17
In diese Richtung habe ich ja auch schon argumentiert. Das müsste dann aber auch auf der Kundenrechnung in irgend einer Form vermerkt sein UND der Kunde hätte vor dem Kauf über die Garantie-Konsequenzen (sollten diese rechtlich tatsächlich in einem solchen Fall Bestand haben) aufgeklärt werden müssen.
Gruß Frank
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15.07.2013, 14:09 #18
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stimmt genau. Ist beim Fahrzeugverkauf älter 1 Jahr als Lagerwagen- oder Aktionsfahrzeuge genauso.
Entspricht die ware nicht mehr dem aktuellen Produktionsmodell wird der Preis gemindert. Nicht nur vom Händler zum Kunden, sondern auch vom Hersteller zum Kunden. Somit ist in diesem Falle der 1. Ansprechpartner immer der Händler.
Wobe
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15.07.2013, 15:12 #19
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Hallo Peter, die Zentrale beider Rolexvertretungen sind Saphir und Ideal auf Teneriffa! Sollte die Uhr bei Ideal gekauft worden sein, wäre das im wahrsten Sinne des Wortes , Ideal !
LG
Andreas
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15.07.2013, 13:37 #20
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Hallo, auf welcher der Inseln wurde die Uhr gekauft? Sollte es auf Teneriffa sein, kann ich gerne behilflich sein!
Schöne Grüße von Teneriffa
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