Die aktuelle Rechtslage ist doch so, dass man niemandem Beweisen muss, woher die eigene Ware stammt, ausser bei der Einreise.
Demnach hat der Zöllner unrecht was die Sache mit dem "waschen" betrifft
Demnach auch, kann er das Papier ausstellen, da man sich bei der Ausreise befindet und die Ware später nicht legaler oder illegaler wird als vorher auch oder welchen Vorteil brächte mir das angebliche "Reinwaschen" eines Zollbemten?
Verstehe ich nicht...
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24.06.2013, 00:16 #10Deepsea
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