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Zöllner 2: "Haben Sie die Rechnungen für die Geräte dabei?"
Ich: "Nein, dann bräuchte ich ja die INF3 nicht, weil ich dann bei der Einreise die passenden Rechnungen vorweisen könnte"
Zöllner 2: "Ja aber wenn Sie nicht nachweisen können, dass Sie die Ware in der EU gekauft haben, können wir Ihnen die INF3 nicht ausstellen, denn dann könnten Sie die Geräte ja zu einem früheren Zeitpunkt ins Land geschmuggelt haben, und wir würden Ihnen dann hier die Geräte 'waschen' "


Er hat ja im Prinzip Recht, bedeutet aber, wenn ich mit INF3 und meinem gesammelten Klump ins Nicht-EU Ausland fahre, ich vorher zum Zollamt, die Rechnungen mitschleppen und das INF3 ausstellen lassen muss.
Bisschen viel Aufwand dafür, evtl. das Risiko zu vermeiden, evtl. mit einem übel gelaunten Zöllner Verhandlungen über den Ursprung meiner privaten Waren führen zu müssen.

Von daher habe ich aber, wenn ich keinen Nachweis über die Herkunft habe, keine Chance, völlig problemlos durch den Zoll zu kommen.
Im Zweifel kann der Zöllner also auch z.B. für eine getragene, offensichtlich gebrauchte Rolex einen Herkunftsnachweis verlangen (denn die Uhr könnte ja zu irgendeinem Zeitpunkt unverzollt ins EU-Gebiet eingeführt worden sein), und die Nachweispflicht liegt, wie oben schon beschrieben, beim Eigentümer...


Die aktuelle Rechtslage ist doch so, dass man niemandem Beweisen muss, woher die eigene Ware stammt, ausser bei der Einreise.

Demnach hat der Zöllner unrecht was die Sache mit dem "waschen" betrifft

Demnach auch, kann er das Papier ausstellen, da man sich bei der Ausreise befindet und die Ware später nicht legaler oder illegaler wird als vorher auch oder welchen Vorteil brächte mir das angebliche "Reinwaschen" eines Zollbemten?

Verstehe ich nicht...