Rechnung kopieren und mitnehmen wäre ja eine schöne und gute Möglichkeit zu beweisen, dass die Uhr im EU Raum gekauft und damit die entsprechende Steuer abgeführt wurde. Wenn die Uhr aber von einem Privatverkäufer erworben wurde und das Zertifikat keine EU Ländercode aufweist, oder die Uhr entsprechende Jahre auf dem Buckel hat, sind möglicherweise oder sogar eher wahrscheinlich keine Papiere oder keine Rechnung mehr vorhanden, mit denen man die ordungsgemäße Bazahlung der entsprechenden Steuern nachweisen kann - weder bei der Einreise noch vor der Ausreise beim Ausfüllen eines Ausfuhrformulars.

Ich habe mit einem österreichischen Zollbeamten bezüglich dieses Themas einmal gesprochen. Der meinte auf meine Frage ob ich denn die Rechnung noch hätte. Da ich für meine 16610 keine Rechnung mehr habe, auf dem Zertifikat der LC 767 - also nicht EU Land - eingetragen ist, es gäbe so ein Ausfuhrbestätigungsformular, welches allerdings kostenpflichtig sei.
Abschließend meinte er noch, er wisse nicht, daß bei der Einreise nach Österreich Uhren mit offensichtlichen Gebrauchsspuren diesbezüglich kontrolliert worden seien, wenn ich allerdings 100 prozentig sicher gehen will, soll ich die Uhr zu Hause lassen.
Er hat die ganze Sache also eher entspannt gesehen, nicht jedoch das Thema Produktipiraterie, das er auch kurz angesprochen hat.

Noch ein Punkt: Ich habe mir vor einiger Zeit eine 16600 angesehen, die von Privat zum Kauf angeboten wurde. Die OriginalRechung gab es nicht dazu, das Zertifikat hatte den LC 888 also auch EU Ausland - ich kann gar nicht wissen ob die Uhr Bein der damaligen Einfuhr verzollt wurde und kann es daher auch niemanden beweisen - was macht man denn da?