Zitat Zitat von DS-XELOR Beitrag anzeigen
Würde ich mir definitiv nicht gefallen lassen. Wie Stephen schon sagt, 4 Wochen Frist für Nacherfüllung setzen und dann vom Kaufvertrag zurücktreten. Wenn PP das nicht passt, klagen.

So mancher Handwerker würde sich über so geduldige Kunden freuen.

Ich denke, man muss die Kirche auch mal im Dorf lassen. Wegen eines kleinen Mangels wäre ein Rücktritt ohnehin unverhältnismäßig.

Außerdem habe ich einen Vetrag mit dem Händler und nicht mit PP. Mein Händler bietet einen Top-Service und ihn trifft keine Verantwortung. Ernsthafté rechtliche Schritte würden also den Falschen treffen.

Also nochmal.....ruhig Blut behalten und sich an den anderen Uhren erfreuen.